Finanzen Steuern Recht



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Gestaltungsmodelle zur Sicherung der Begünstigungen für das Betriebsvermögen

Bislang vom Gesetzgeber nicht gestoppt!

Entgegen der ursprünglichen Absicht erfolgte im Rahmen der Abstimmung über das Jahressteuergesetz 2013 keine Verschärfung des Erbschaftsteuergesetzes. Damit verstoßen die bisherigen Gestaltungsmodelle zur Sicherung der Begünstigungen für das Betriebsvermögen auch weiterhin bei der Übertragung von Privatvermögen zumindest nicht gegen den Gesetzeswortlaut.

Braunschweig 2012/2013 | Dipl.-oec. Marco Reimann, Salzgitter

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Existenzgründung und Franchise

Der Chefredakteur des Magazins Impulse hat sachlich abgeleitet, dass Deutschland ein Land der Arbeitnehmer/Arbeitgeber sei und weniger der Unternehmer/Gründer. Wahrscheinlich werden die Notwendigkeiten für eine Existenzgründung auch überschätzt und die Hürden hinsichtlich Recht, Finanzierung und Abgabenlasten unnötig kompliziert dargestellt.

Braunschweig 2012/2013 | Andreas Deumeland, Braunschweig

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Kontaminierter Nachlass – Ratschläge für Erben

Durch die im Jahr 2012 vereinbarten bilateralen Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz sowie geschlossener Amnestievereinbarungen mit weiteren Ländern, wird die Welt weiter gläsern. Insbesondere im Zusammenhang mit vererbtem Schwarzgeld entstehen erhebliche Risiken und schränken die Gestaltung der Vermögensnachfolge ein.

Braunschweig 2012/2013 | Norbert Groß, Braunschweig

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Schweigen ist silber, Vorbereitung ist gold

Verhaltenshinweise und Präventionsmaßnahmen im Strafverfahren

Die Situation ist unangenehm: Die Polizei erscheint bei Ihnen zu Hause oder in der Firma und will mit Ihnen „kurz einen Sachverhalt klären“. Noch schlimmer ist es, wenn die Polizei einen Durchsuchungsbeschluss vorlegt und die Privat- und Geschäftsräume durchsucht.

Braunschweig 2012/2013 | Christian Ballasch, Braunschweig | Jan Hahlweg, Braunschweig

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Wenn Geschäftsführer und Vorstände persönlich für die Gesellschaft haften

Die GmbH ist beliebt. Wichtigster Grund für die Gründung solcher Gesellschaften ist die Haftungsbeschränkung des § 13 Abs. 2 GmbHG: Den Gläubigern der Gesellschaft haftet diese nur mit ihrem Vermögen. Doch die Haftung der Geschäftsführer ist mehr denn je ein Thema, das übrigens auch für Geschäftsführer von UGs und Vorstände von Aktiengesellschaften und Aufsichtsräte aktuell ist.

Braunschweig 2012/2013 | LL.M. Hans Olof Wölber, Braunschweig

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Die Kundenschutzklausel

(Leitende) Arbeitnehmer | Freie Auftragsverhältnisse | Geschäftsführer | Mitgesellschafter

Wer schützt seinen Kundenstamm? Grundsätzlich kann jeder Arbeitnehmer über sein gewonnenes Know-how verfügen und dieses geschäftlich verwerten. Schützen kann sich ein Unternehmen hiergegen grundsätzlich mit einem sogenannten nachvertraglichen Wettbewerbsverbot, welches in der Praxis aber nur im Ausnahmefall vereinbart wird.

Braunschweig 2012/2013 | Dr. iur. Thies Vogel, Braunschweig

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Mergers & Acquisitions im Mittelstand

Warum nicht jeder (der kauft) gewinnt

Auch mittelständische Unternehmen haben unlängst die Chancen von Akquisitionen erkannt: Stärkung der Wettbewerbsposition, Erweiterungen des Produktportfolios, Erwerb von Know-how und Zugang zu neuen Märkten sind vielversprechende Ziele. Warum erfüllt also ein Großteil der Transaktionen nicht die in sie gesetzten Erwartungen?

Braunschweig 2012/2013 | Dipl.-Betriebswirt Andreas Wojciechowski, Braunschweig

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Kooperative Konfliktlösung – Mediation

Bedeutung und Auswirkungen des Mediationsgesetzes vom 21.07.2012

Mediation ist ein innovatives und zukunftsweisendes Verfahren zur Konfliktlösung und eine wertvolle Alternative zum Rechtsstreit. Dies bestätigt auch die derzeitige Entwicklung im Bereich der Gesetzgebung, denn am 26.07.2012 ist das Mediationsgesetz in Kraft getreten.

Braunschweig 2012/2013 | Cordula Ebeling, Braunschweig

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Richter nach Maß

Perspektiven der Schiedsgerichtsbarkeit

Unzufrieden mit der staatlichen Gerichtsbarkeit? Trotzdem Wunsch nach gleichwertigem Rechtsschutz? Es lohnt ein Blick auf die Perspektiven der Schiedsgerichtsbarkeit.

Braunschweig 2012/2013 | Dr. iur. Paul-Frank Weise, Braunschweig

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Verkauf des Unternehmens

Die Unternehmensnachfolge ist kein alltäglicher Prozess

Aus diesem Grund ist fundiertes Wissen zu der geeigneten Vorgehensweise, zu rechtlichen, finanziellen und steuerlichen Aspekten sowie anderen Fragestellungen unerlässlich. Der Generationswechsel in deutschen Unternehmen schreitet voran. Insbesondere der Mittelstand ist betroffen, da ca. 700 000 Betriebe in den nächsten Jahren von dem Thema „Unternehmensnachfolge“ betroffen sein werden.

Hannover 2012 | Dipl.-Kfm. Ulrich Gehrke, Isernhagen

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Existenzgründung oder Übernahme im Rahmen der Nachfolge?

Weiterführung eines bestehenden Unternehmens als Alternative

Der Wirtschaftsingenieur Martin Meißner arbeitet seit einigen Jahren für ein regionales mittelständisches Unternehmen. In der Vergangenheit hat sich dieser Maschinenbauer zu einem etablierten Marktteilnehmer in Deutschland entwickelt. Insbesondere die innovativen Fertigungsprozesse, die durch Meißner und sein Team von Ingenieuren in die Pro­duk­tions­ab­läufe integriert worden sind, haben wesentlich zur Erhöhung der Effizienz beigetragen.

Magdeburg 2012/2013 | Dipl.-Kfm. (FH) Andreas Tieftrunk, Braunschweig | (B.A.) Daniel Marth, Magdeburg

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Unternehmensnachfolge durch Schenkung

Stolperstein Schenkungsvertrag – wichtige Aspekte bei der Vertragsgestaltung

Bei der Unternehmensnachfolge innerhalb der Familie wird das Unternehmen zu Lebzeiten des Unternehmers vielfach unentgeltlich auf den oder die Nachfolger übertragen. Während die notarielle Form des Schenkungsvertrags gesetzlich vorgeschrieben ist, unterliegt der Inhalt des Schenkungsvertrages grundsätzlich keinen ausdrücklichen Vorgaben.

Magdeburg 2012/2013 | Daniel Wintzer, Magdeburg | Peter Schoolmann, Magdeburg