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Finanzen Steuern Recht

Chancen des Insolvenzplanverfahrens nutzen!

Das ESUG eröffnet neue Chancen für die Sanierung über das Insolvenzplanverfahren

Man hat es in der mittelständischen Wirtschaft verstanden, die Chancen für die Krisenbewältigung durch eine frühzeitig eingeleitete Sanierung über das Insolvenzverfahren zu nutzen. Welche Möglichkeiten sich dabei für den betroffenen Unternehmer ergeben, soll am Beispiel des Insolvenzplanverfahrens dargestellt werden, dem nach wie vor eine eher stiefmütterliche Rolle beigemessen wird – zu Unrecht!

Hannover 2013 | Karina Schwarz, Hannover

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Chancen und Risiken der Eigenverwaltung

Erweiterte Möglichkeiten zur Sanierung von Unternehmen im Insolvenzverfahren

Seit dem Inkrafttreten des „Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“ (ESUG) 2012 ist eine Zunahme von sogenannten Eigenverwaltungsverfahren festzustellen. Gerade prominente Fälle haben diese Verfahrensart, die in der Vergangenheit eher ein Schattendasein gefristet hat, in den Fokus des öffentlichen Interesses gerückt.

Braunschweig 2014 | Manuel Sack, Braunschweig | Dipl.-iur., Dipl.-Im Maik Wedemeyer, Braunschweig

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Das (neue) vorinsolvenzliche Sanierungsverfahren

Sowohl auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene hat sich in den letzten Jahren die Überzeugung durchgesetzt, dass ein Instrument zur vorinsolvenzlichen Unternehmenssanierung einen zusätzlichen Nutzen und einen höheren Sanierungserfolg herbeiführen kann, als dies bei einer bloßen Sanierung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens der Fall wäre.

Magdeburg 2017 | Dipl.-Wirt.-Jur. (FH) Nico Kämpfert, Halle (Saale | Dipl.-Betriebswirt Heiko Rautmann, Hannover

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Die Eigenverwaltung als Mittel der Wahl zur Sanierung von Unternehmen

Die gute und anhaltende Konjunkturlage in Deutschland führte dazu, dass auch die Zahl der Unternehmensinsolvenzen stark sank. Nach Angaben des statistischen Bundesamtes ging die Zahl der Unternehmensinsolvenzen im ersten Halbjahr 2014 – im Vergleich zum Vorjahreszeitraum – um 9,2 % zurück.

Ostwestfalen/Lippe 2015 | Dr. iur. Steffen Koch, Hamburg

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Eigenverwaltung

Fortführung und Sanierung von Unternehmen in „Eigenregie“ durch die Geschäftsleitung

Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen („ESUG“) im Jahre 2012 ist das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung in immer mehr Fällen zum Einsatz gekommen. Paracelsus-Kliniken, Beate Uhse, Air Berlin und Rickmers Holding sind nur einige jüngere Beispiele.

Düsseldorf 2018 | Dr. iur. Christoph Morgen, Hamburg

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Eigenverwaltung als Handlungsoption

Insolvenz als Chance für eine durchgreifende Unternehmensrestrukturierung

Insolvenz bedeutet nicht gleich Scheitern: Mit einer Planinsolvenz in Eigenverwaltung erhält der Unternehmer die Möglichkeit, eine nachhaltige Sanierung über ein aktiv gesteuertes Insolvenzverfahren anzugehen, ohne dass er sein Unternehmen verliert. Die Besonderheit besteht darin, dass es sich um eine Sanierung unter Insolvenzschutz in Eigenregie handelt.

Hannover 2016/2017 | Hans G. Fritsche, Hannover

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Erfolgreiche Betriebsfortführung als Basis der Restrukturierung

Spätestens mit dem „ESUG“ (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) hat der Gesetzgeber noch einmal verdeutlicht, dass der Fokus im Insolvenzverfahren auf der Sanierung des Unternehmens liegt. Dadurch hat auch die Fortführung des Betriebs in einem solchen Verfahren eine deutlich höhere Bedeutung erhalten.

Braunschweig/Wolfsburg 2019 | Tobias Hartwig, Braunschweig | Nils Krause, Braunschweig

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ESUG

Neue Chancen für insolvente Unternehmen und deren Gläubiger

Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (kurz: ESUG) eines der größten Reformpakete in der Geschichte der Insolvenzordnung verabschiedet. Zu den wichtigsten Regelungen gehören neben der Stärkung der Gläubigerstellung bei der Insolvenzverwalterauswahl auch die frühzeitige Eigenverwaltung im Rahmen eines sog. Schutzschirmverfahrens sowie der Ausbau des Insolvenzplanverfahrens.

Hannover 2012 | Dr. iur. Carsten Hoppmann, Hannover

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ESUG

Effizientere Sanierung durch mehr Gläubigerautonomie?

Der Bundestag hat das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) beschlossen. Nach Ansicht von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ermöglichen die nun zeitnah in Kraft tretenden Neuerungen effektivere Unternehmenssanierungen. Im Kern sind alle wesentlichen Modifikationen davon geprägt, die Gläubigerautonomie zu stärken.

Ostwestfalen/Lippe 2012 | Dr. iur. Thorsten Fuest, Bielefeld | Dr. iur. Holger Theurich, Bielefeld

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ESUG – Sanierungsturbo oder Rohrkrepierer?

Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen – seit 01.03.2012 in Kraft, erste Erfahrungen

Ein Gespräch zwischen einem Insolvenzverwalter, dem Fachanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, und einem anwaltlichem Berater von Unternehmen und Gläubigern, Rechtsanwalt Guido Kutscher.

Halle (Saale) 2012/2013 | Guido Kutscher, Halle (Salle | Prof. Dr. iur. Lucas F. Flöther, Magdeburg

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Gläubigerausschuss: Chance oder Bürde?

Einfluss- und Gestaltungsmöglichkeiten außerhalb der Gläubigerversammlung

Um eine frühzeitige Gläubigerbeteiligung zu sichern, hat der Gesetzgeber die Bedeutung des Gläubiger­ausschusses vergrößert. Ein verantwortungsvolles Engagement im Gläubigerausschuss birgt Chancen und Risiken, gewährleistet aber eine frühzeitige Einbindung und Einflussnahme im (vorläufigen) Insolvenzverfahren.

Hannover 2013 | Leif Engelbrecht, Hannover

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Insolvenzrecht – Sanierung

Insolvenzrechtsreform – Wege zur erleichterten Sanierung von Unternehmen

Mit der zum 01.01.1999 in Kraft getretenen Insolvenzordnung sollte die Grundlage für eine erleichterte Unternehmenssanierung im Insolvenzverfahren geschaffen werden. Seither hat die Insolvenzordnung eine ganze Reihe von Änderungen erfahren. Nun soll mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) eine weitere Reform folgen.

Halle (Saale) 2011/2012 | Guido Kutscher, Halle (Salle

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