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Finanzen Steuern Recht

Chancen und Risiken der Eigenverwaltung

Erweiterte Möglichkeiten zur Sanierung von Unternehmen im Insolvenzverfahren

Seit dem Inkrafttreten des „Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“ (ESUG) 2012 ist eine Zunahme von sogenannten Eigenverwaltungsverfahren festzustellen. Gerade prominente Fälle haben diese Verfahrensart, die in der Vergangenheit eher ein Schattendasein gefristet hat, in den Fokus des öffentlichen Interesses gerückt.

Braunschweig 2014 | Manuel Sack, Braunschweig | Dipl.-iur., Dipl.-Im Maik Wedemeyer, Braunschweig

Finanzen Steuern Recht

Gläubigerausschuss: Chance oder Bürde?

Einfluss- und Gestaltungsmöglichkeiten außerhalb der Gläubigerversammlung

Um eine frühzeitige Gläubigerbeteiligung zu sichern, hat der Gesetzgeber die Bedeutung des Gläubiger­ausschusses vergrößert. Ein verantwortungsvolles Engagement im Gläubigerausschuss birgt Chancen und Risiken, gewährleistet aber eine frühzeitige Einbindung und Einflussnahme im (vorläufigen) Insolvenzverfahren.

Hannover 2013 | Leif Engelbrecht, Hannover

Finanzen Steuern Recht

Neue Wege der Sanierung im Insolvenzverfahren

Durch das zum 01.03.2012 in Kraft getretene „Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“ (ESUG) ist in jüngster Vergangenheit die Frage der Sanierung von Unternehmen im Insolvenzverfahren verstärkt in den Fokus des öffentlichen Interesses gerückt. Als Schlagworte fallen in diesem Zusammenhang das sogenannte „Schutzschirmverfahren“, die Eigenverwaltung sowie das Insolvenzplanverfahren.

Hannover 2013 | Manuel Sack, Braunschweig

Finanzen Steuern Recht

Chancen des Insolvenzplanverfahrens nutzen!

Das ESUG eröffnet neue Chancen für die Sanierung über das Insolvenzplanverfahren

Man hat es in der mittelständischen Wirtschaft verstanden, die Chancen für die Krisenbewältigung durch eine frühzeitig eingeleitete Sanierung über das Insolvenzverfahren zu nutzen. Welche Möglichkeiten sich dabei für den betroffenen Unternehmer ergeben, soll am Beispiel des Insolvenzplanverfahrens dargestellt werden, dem nach wie vor eine eher stiefmütterliche Rolle beigemessen wird – zu Unrecht!

Hannover 2013 | Karina Schwarz, Hannover

Finanzen Steuern Recht

ESUG – Sanierungsturbo oder Rohrkrepierer?

Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen – seit 01.03.2012 in Kraft, erste Erfahrungen

Ein Gespräch zwischen einem Insolvenzverwalter, dem Fachanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, und einem anwaltlichem Berater von Unternehmen und Gläubigern, Rechtsanwalt Guido Kutscher.

Halle (Saale) 2012/2013 | Guido Kutscher, Halle (Salle | Prof. Dr. iur. Lucas F. Flöther, Magdeburg

Finanzen Steuern Recht

ESUG

Neue Chancen für insolvente Unternehmen und deren Gläubiger

Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (kurz: ESUG) eines der größten Reformpakete in der Geschichte der Insolvenzordnung verabschiedet. Zu den wichtigsten Regelungen gehören neben der Stärkung der Gläubigerstellung bei der Insolvenzverwalterauswahl auch die frühzeitige Eigenverwaltung im Rahmen eines sog. Schutzschirmverfahrens sowie der Ausbau des Insolvenzplanverfahrens.

Hannover 2012 | Dr. iur. Carsten Hoppmann, Hannover

Finanzen Steuern Recht

ESUG

Effizientere Sanierung durch mehr Gläubigerautonomie?

Der Bundestag hat das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) beschlossen. Nach Ansicht von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ermöglichen die nun zeitnah in Kraft tretenden Neuerungen effektivere Unternehmenssanierungen. Im Kern sind alle wesentlichen Modifikationen davon geprägt, die Gläubigerautonomie zu stärken.

Ostwestfalen/Lippe 2012 | Dr. iur. Thorsten Fuest, Bielefeld | Dr. iur. Holger Theurich, Bielefeld

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Insolvenzrecht – Sanierung

Insolvenzrechtsreform – Wege zur erleichterten Sanierung von Unternehmen

Mit der zum 01.01.1999 in Kraft getretenen Insolvenzordnung sollte die Grundlage für eine erleichterte Unternehmenssanierung im Insolvenzverfahren geschaffen werden. Seither hat die Insolvenzordnung eine ganze Reihe von Änderungen erfahren. Nun soll mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) eine weitere Reform folgen.

Halle (Saale) 2011/2012 | Guido Kutscher, Halle (Salle

Finanzen Steuern Recht

Restrukturierung mittels Schutzschirm, Eigenverwaltung und Insolvenzplan

Mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) wurde ein modernes, kalkulierbares und flexibles Sanierungsinstrument geschaffen. Anlass waren der Wunsch nach einem im europäischen Wirtschaftsraum wettbewerbsfähigen Restrukturierungsverfahren sowie eine geforderte Modernisierung des Insolvenzrechts.

Braunschweig/Wolfsburg 2018 | Manuel Sack, Braunschweig | Thorsten Hunsalzer, Hannover

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