Finanzen Steuern Recht
Die Sozialversicherungspflicht von GmbH-Geschäftsführern stellt einen Dauerbrenner in der Beratungspraxis dar. Das Bundessozialgericht (BSG) hat die Anforderungen, die an eine Versicherungsfreiheit zu stellen sind, in teilweiser Abweichung von den früheren Leitlinien verschärft. Eine Falschbeurteilung der Sozialversicherungspflicht hat gravierende Folgen. Die GmbH als Arbeitgeberin haftet für die nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträge. Vielfach werden kritische Sachverhalte erst im Fall einer Betriebsprüfung aufgedeckt, womit eine Beitragsnachforderung für mehrere Jahre im Raum steht.
Ostwestfalen/Lippe 2019 | Holger Peterk, Bielefeld