Artikel erschienen am 10.05.2013
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Ambulante Operationen

Fragen und Antworten

Von Dr. med. Gunter Wilhelm, Braunschweig

Nicht jeder operative Eingriff muss zwangsläufig mit einem mehrtägigen Aufenthalt im Krankenhaus verbunden sein. Viele Operationen können heute ambulant, also ohne Übernachtung auf einer Krankenstation, vorgenommen werden.

Die Zahl der in Deutschland durchgeführten ambulanten Operationen steigt Jahr für Jahr. Einerseits besteht eine zunehmende Nachfrage der Patienten. Denn wer möchte schon länger als nötig im Krankenhaus verweilen? Andererseits drängen aber auch die Kostenträger niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser dazu, operative Eingriffe auch ambulant durchzuführen.

Das Ärztehaus mit dem Ambulanten OP-Zentrum

Also ab jetzt immer morgens schnell zur Operation und abends gesund zurück nach Hause?

Leider ist es natürlich nicht ganz so einfach. Nicht jeder Eingriff kann ambulant erfolgen. Und nicht jeder Patient ist für eine ambulante Operation geeignet. Und natürlich dauert der gesamte Genesungsprozess einer ambulant durchgeführten Operation genauso lange, als wenn er im Krankenhaus vorgenommen worden wäre.

Welche Operationen können ambulant erfolgen?

Die Mehrzahl operativer Eingriffe erfordert immer noch einen nachfolgenden Krankenhausaufenthalt. So bedürfen Operationen, die mit größeren Hautschnitten und entsprechend großen Wundflächen oder einer langen Operationsdauer einhergehen, grundsätzlich einer Überwachung im Krankenhaus. Daneben gibt es aber eine Vielzahl „kleinerer“ Eingriffe nahezu aller medizinischen Fachgebiete, wegen derer man nicht im Krankenhaus liegen muss. Im Rahmen der Orthopädie und Unfallchi­rurgie können eine große Anzahl von Gelenkspiegelungen, sogenannte Arthroskopien, am Knie-/Sprung-/Schulter- oder Ellenbogengelenk sowie viele Fußoperationen, die Entfernung von kleinen Metall-Implantaten oder Infiltrationen an der Wirbelsäule ambulant erfolgen. Auch in der Viszeral- und Gefäßchirurgie werden Leisten- oder Nabelbruchoperationen, proktoskopische Eingriffe oder Krampfader-OPs ambulant angeboten.

Gelenkspiegelungen sind häufig als ambulante Operation durchführbar.

Ambulante Operation – wann möglich?

Zunächst gilt es zu klären, ob der notwendige operative Eingriff ambulant oder doch besser im Rahmen eines Krankenhausaufenthaltes erfolgen sollte. Dies lässt sich im Regelfall bereits telefonisch bei der Anmeldung entscheiden. Spätestens aber im Rahmen des Gesprächs mit dem Operateur und dem Narkosearzt wird dann endgültig über die Durchführung unter ambulanten oder stationären Bedingungen entschieden.

Voraussetzungen ambulanter Operationen

Auch wenn ein operativer Eingriff geeignet ist, ohne stationären Krankenhausaufenthalt durchgeführt zu werden, kann dies im Einzelfall unmöglich, ja sogar gefährlich sein. Von entscheidender Bedeutung ist, dass keine wesentlichen Begleiterkrankungen vorliegen sollten, die die Patientin/den Patienten nach der Entlassung aus dem Krankenhaus mehrere Stunden nach Operation und Narkose gefährden würden. Zu derartigen Erkrankungen zählen z. B. schwere Herz- oder Lungenerkrankungen, Blutdruckschwankungen, Zuckerkrankheit etc. Auch bestimmte häusliche und soziale Voraussetzungen müssen gegeben sein.

Was ist, wenn man doch nicht nach Hause kann?

Im Rahmen jeder auch noch so kleinen Operation kann es sich während oder nach dem Eingriff als zu riskant erweisen, den operierten Patienten nach Hause zu entlassen. Jedes ambulante OP-Zentrum muss den Patienten in diesem Fall stationär in einem Krankenhaus unterbringen. Direkt am Krankenhaus lokalisierte OP-Zentren bieten in dieser Hinsicht sicher einen Vorteil.

Und wenn erst zu Hause etwas nicht in Ordnung ist?

Auch wenn unmittelbar nach der Entlassung nach einer ambulanten Operation einmal Probleme auftreten, sind die Patienten natürlich nicht alleingelassen. Sollten einmal unvorhersehbare Umstände wie Übelkeit, starke Schmerzen o. Ä. auftreten, so muss der operierende Facharzt, der Narkosearzt oder die operierende Klinik rund um die Uhr nach dem Eingriff für den Patienten erreichbar sein.

Der Patient erhält vor der Entlassung sämtliche Krankenunterlagen

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