Beirat von A-Z

Vita
1994 – 1999Studium der Rechtswissenschaften in Passau
1997 – 2001Fernstudium an der University of London (Bachelor of Laws, LL.B.)
1999 – 2000Auslandsaufenthalt am King’s College, London
2000 – 2002Referendariat in Oldenburg
2003 – 2006Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Bucerius Law School, Hamburg
2006 – 2007Rechtsanwalt bei Freshfields Bruckhaus Deringer, Berlin
2007Promotion an der Bucerius Law School, Hamburg
2008 – 2010Rechtsanwalt bei Rittstieg Rechtsanwälte, Hamburg
2010 – 2011Rechtsanwalt (Assoziierter Partner) bei Gleiss Lutz, Hamburg
2011 – 2015Rechtsanwalt (Partner) bei Dittmar Michelsen Mosch, Hamburg
Beirat von Finanzen Steuern Recht Hannover (2017 – 2020)
Kontakt

Dittmar Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Wedekindplatz 3, 30161 Hannover
Telefon	0511 390897-70
Telefax 0511 390897-99
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Finanzen Steuern Recht

Unternehmensnachfolge in der Form eines Management Buy-Outs (MBO)

Nicht immer ist eine Unternehmensnachfolge an Familienmitglieder gesichert (und langfristig vorbereitet). In Betracht kommt in diesen Fällen ein Verkauf an einen externen Investor. Eine weitere Möglichkeit stellt die Übernahme des Unternehmens durch das bestehende Management im Rahmen eines sog. Management Buy-Outs (MBO) dar.

Hannover 2017 | Dr. iur. Raoul Dittmar, LL.B. (London), Hannover

Finanzen Steuern Recht

Das Unternehmertestament

Regelt der Unternehmer nichts für den Fall seines Todes, gilt die gesetzliche Erbfolge, die nicht nur dem Willen des Unternehmers widersprechen kann, sondern möglicherweise auch den Fortbestand des Unternehmens gefährdet. Um ungewünschte Folgen auszuschließen, sollte der Unternehmer daher rechtzeitig über ein Testament nachdenken.

Hannover 2019 | Dr. iur. Raoul Dittmar, LL.B. (London), Hannover

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Finanzen Steuern Recht

Rechtliche Aspekte für eine erfolgreiche Gestaltung der familieninternen Nachfolge

Dem Unternehmer bieten sich verschiedene Möglichkeiten der Unternehmensnachfolge. Für welche Möglichkeit er sich entscheidet, hängt letztlich von den Zielen des Unternehmers ab – häufig steht für ihn im Vordergrund, das Unternehmen auf seinen Ehegatten oder seine Kinder zu übertragen, damit es in Familienhand bleibt (familieninterne Nachfolge).

Hannover 2018 | Dr. iur. Falko Dittmar, LL.M. (Cambridge), Hannover