Finanzen Steuern Recht
Ein Plädoyer für mehr Cashflow-Orientierung im Mittelstand
Der Jahresabschluss soll nach der Vorstellung des Gesetzgebers ein möglichst realistisches Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln. Hierfür sieht das Handelsgesetzbuch in der Regel die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie den Anhang vor. Wie es um die Finanzlage bestellt ist, kann nur mittelbar, d. h. aus den Informationen, die der Bilanz und dem Anhang entnommen werden können, abgeleitet werden. Die Pflicht zur Erstellung einer Kapitalflussrechnung besteht vor allem nur im Rahmen der Aufstellung eines Konzernabschlusses.
Lüneburg 2014 | Dipl.-Kfm. Jürgen Richter, Hamburg