Beirat von A-Z

Vita
1989Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Göttingen, Abschluss Diplom-Kaufmann
seit 1995Prüfung und Betreuung mittelständischer Unternehmen und Konzerne nach HGB sowie IFRS
2000Steuerberaterexamen
2002Wirtschaftsprüferexamen
2010Geschäftsführer der Ebner Stolz Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg
Beirat von Finanzen Steuern Recht Lüneburg (2014)
Kontakt

Ebner Stolz Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Rechtsanwälte Parterschaft mbB
Haus am Fleet Admiralitätstraße 10,
20459 Hamburg
Telefon 040 37097-0
Telefax 040 37097-999
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www.ebnerstolz.de

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Finanzen Steuern Recht

Die Kapitalflussrechnung

Der Jahresabschluss soll nach der Vorstellung des Gesetzgebers ein möglichst realistisches Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln. Hierfür sieht das Handelsgesetzbuch in der Regel die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie den Anhang vor. Wie es um die Finanzlage bestellt ist, kann nur mittelbar, d. h. aus den Informationen, die der Bilanz und dem Anhang entnommen werden können, abgeleitet werden. Die Pflicht zur Erstellung einer Kapitalflussrechnung besteht vor allem nur im Rahmen der Aufstellung eines Konzernabschlusses.

Lüneburg 2014 | Dipl.-Kfm. Jürgen Richter, Hamburg

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Finanzen Steuern Recht

Rund um die Baustelle

Seit 10 Jahren sollen Steuerausfälle im Baugewerbe durch Überwälzung der Umsatzsteuer für Bauleistungen auf Leistungsempfänger, die selbst Bauleistungen erbringen, wirksamer bekämpft werden. In der Praxis begegnen betroffenen Unternehmen durch zu unbestimmte gesetzliche Regelungen in Verbindung mit fraglichen Verwaltungsanweisungen immer wieder Stolpersteine mit hohem Risikopotenzial.

Halle (Saale) 2014/2015 | Thomas Rettig, Leipzig

Finanzen Steuern Recht

Fehler in der Umsatzsteuerdeklaration

Vor Inkrafttreten des Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes im Jahr 2011 war die Einleitung von Steuerstrafverfahren wegen der verspäteten Abgabe oder der Korrektur von Umsatzsteuervoranmeldungen eher selten. Da in der Unternehmenspraxis häufiger Korrekturbedarf besteht, war diese Vorgehensweise der Finanzämter praxisgerecht.

Halle (Saale) 2015/2016 | Catleen Plischke, Leipzig | Heiko Richter, Leipzig

Finanzen Steuern Recht

Steuern und Firmenwagen

Zahlreiche Unternehmen gewähren ihren Arbeitnehmern und angestellten Gesellschafter-Geschäftsführern Firmenwagen, sowohl um die Identifikation mit dem Unternehmen zu stärken als auch um deren Einsatz zu honorieren. Der Pkw kann regelmäßig neben der betrieblichen Nutzung auch für private Fahrten genutzt werden.

Hannover 2013 | Anika Reckmann, Hannover | Hans-Peter Möller, Hannover