Finanzen Steuern Recht
Haftung vermeiden und Sanierung ermöglichen
Auch wenn das Unternehmen für seine Insolvenz nicht verantwortlich ist, hat sich die Geschäftsführung in der Krise dennoch an ihre gesetzlichen Pflichten zu halten. Diese Belastung kann neben dem täglichen Geschäft und der Suche nach Wegen aus der Krise schnell dazu führen, dass bei Nichtbeachtung eine persönliche oder gar strafrechtliche Haftung droht.
Düsseldorf 2018 | Lars Hinkel, M.B.A., Düsseldorf | Florian Harig, Hannover