Artikel erschienen am 01.06.2017
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Portrait: Tücken im Detail beim Hausbau!

Von Dipl.-Betriebswirt (FH) Tim Petereit, Braunschweig

Nach nun gut 10 erfolgreichen Jahren als Immobilienmakler Petereit Immobilien hat Tim Petereit sich mit der Planungs- und Baufirma Petereit Immobilien Bau und Plan GmbH ein zweites Standbein geschaffen.

Da wir nun selbst als Bauträger tätig sind, haben wir diesen Markt einmal unter die Lupe genommen und uns insbesondere das Vertragswesen in diesem Bereich angeschaut – mit zum Teil ernüchternden Ergebnissen.

Die Zinsen für Baudarlehen sind immer noch niedrig und auf dem Immobilienmarkt wimmelt es von auf den ersten Blick sehr interessanten Hausbauangeboten.

Allerdings wird das eigene Haus heutzutage nur noch selten von einem Architekten geplant und von den vertrauten Handwerkern gebaut.

Diejenigen Menschen, die schwer beschäftigt sind und es eilig haben, also ein großer Teil der Bevölkerung, entscheiden sich immer häufiger für schlüsselfertige, von einem Bauträger angebotene Häuser. Doch wer nun glaubt, dass alle anfallenden Kosten in dem mit dem Bauträger geschlossenen Vertrag enthalten sind, irrt leider oftmals. Denn wie so oft liegen die Tücken auch bei Bauträgerverträgen im Detail.

Hier nun ein paar Beispiele für versteckte Kostenfallen, die in nicht wenigen Bauträgerverträgen enthalten sind.

Schon bei Baubeginn kann es zu Problemen kommen. Wenn die Bagger anrollen, schlägt das Herz eines jeden Mannes höher. Doch was geschieht eigentlich mit dem Erdaushub zu Baubeginn? In vielen Bauträgerverträgen sucht man dieses Thema leider vergeblich. So bleibt der Aushub erst einmal auf dem Grundstück liegen und liegt damit dem weiteren Baufortgang buchstäblich im Weg, denn nun muss der Bauherr den Abtransport des Aushubs selbst organisieren und bezahlen. Ein möglicherweise teures Unterfangen – besonders, wenn es sich um belastetes Erdreich handelt.

Auch die Bodenplatte birgt Kostenfallen. Häufig ist sie im Preis inbegriffen, aber nur unter der Voraussetzung idealer Bodenbedingungen. Aber ideale Bodenbedingungen liegen praktisch so gut wie nie vor und folglich muss nachgebessert werden. Kosten, die vom Bauherrn übernommen werden müssen, der dann mit dem Hinweis auf den weiteren zeitlichen Bauablauf auch gern unter Druck gesetzt wird.

Hat der Bauherr diese Hürde überwunden, steht er schnell vor dem nächsten Problem: Die Abwasserrohre führen viele Bauträger nur bis 1 m außerhalb der Hauswände. So muss sich der Bauherr dann selbst um den Anschluss an das öffentliche Kanalnetz kümmern, egal wie lang der Weg dorthin ist. Das kostet Geld und Zeit, denn diese Anschlüsse müssen erst beantragt werden.

Ein weiteres Ärgernis sind oftmals die Regenfallrohre, die beinahe in jedem Vertrag an der Geländeoberkante enden. Der jeweils erforderliche Anschluss an die Grundleitungen usw. geht dann finanziell wieder einmal zu Lasten des Bauherren

Auch die Anschlüsse für Versorgungsleitungen für Wasser, Strom und Gas sind in vielen Bauträgerverträgen nicht enthalten und müssen ebenfalls vom Bauherrn beantragt und beauftragt werden. Diese Liste der Mängel und typischen Probleme in Bauträgerverträgen ließe sich schier endlos fortsetzen, Fazit jedoch ist:

Augen auf beim Häuserkauf! Als potenzieller Häuslebauer ist man gut beraten, die Verträge der Bauträger genau zu studieren, um eben nicht in die Kosten- und Mängelfalle zu geraten und darauf zu achten, dass in den Verträgen das Recht auf Schadenersatz nicht fehlt.

Hinweis

Im Zweifelsfall sollte man sich auch nicht scheuen, einen Fachmann zu Rate zu ziehen, damit der Traum vom eigenen Haus nicht zu einem Albtraum wird.

Bild: Fotolia/iaremenko

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