Artikel erschienen am 09.08.2023
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Hilfe, mein Arzt wird outgesourct!

Wie Kooperationen im Gesundheitswesen die medizinische Versorgung aufrechterhalten können

Von Dr. iur. Steffen Ullrich, Braunschweig
Steffen Ullrich
Dr. iur. Steffen Ullrich
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht

Überweisungen an Fachärzte, z.B. wegen ihrer Hüftbeschwerden, sind Frau Müller unangenehm. Denn Fachärzte gibt es nur in der Stadt und das bedeutet lange Wege. So wie Frau Müller geht es vielen.

Gerade im ländlichen Raum müssen Ärzt:innen eine zunehmende Zahl an Patient:innen versorgen. Gründe hierfür sind eine alternde Bevölkerung sowie der Ärzte- und Personalmangel. Auch nimmt die Notwendigkeit von nichtärztlicher Versorgung zu. Doch es gibt neue Wege, die Ärzt:innen einschlagen können, um diese Probleme besser zu behandeln.

Kooperationen von Ärzten und Nichtärzten

Derzeit erfolgt die medizinische Versorgung überwiegend durch die Zusammenarbeit parallel arbeitender, verschiedener Berufsgruppen. Die Neuausrichtung wird durch die interprofessionelle und intersektorale Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Nichtärzten geprägt sein. Hierfür ist das Verständnis eines gemeinsamen Behandlungsstandards ebenso notwendig wie die Übertragung von Entscheidungskompetenzen. Erste Schritte hierzu hat das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) vom 11.07.2021 im Bereich der Pflege bereits umgesetzt. Danach sind Modellvorhaben (§ 64 d SGB V) verpflichtend, bei denen ärztliche Tätigkeiten auf Pflegefachpersonal übertragen werden.

Vor Ort, vernetzt, vereint

Die neue Versorgungslandschaft wird darüber hinaus zunehmend durch vernetzte Ärztehäuser, Medizinische Versorgungszentren (MVZ), Gemeinschaftspraxen oder Praxiskliniken statt der bewährten Einzelpraxis bestimmt. Patient:innen profitieren dabei häufig von einem höherwertigen Leistungsangebot. Zudem finden sie oft mehrere relevante Leistungen „unter einem Dach“. Auch im Schnittstellenbereich zwischen ambulanter und stationärer Versorgung können Kooperationen mit Krankenhäusern sinnvoll sein. Damit die Neuausrichtung des Gesundheitssystems gelingt, bedarf es Mut zum Umdenken und einer gründlichen Vorbereitung, vor allem in der Vertragsgestaltung. Auch bei MVZs oder Gemeinschaftspraxen gibt es rechtlich viel zu beachten, z.B. müssen Aufgaben im Rahmen des rechtlich Zulässigen klar definiert und Leistungen, Kosten u. ä. rechtssicher abgegrenzt werden, damit es später kein böses Erwachen gibt.

Eine rechtliche Beratung sorgt also auch dafür, dass Frau Müller weiterhin medizinisch immer gut versorgt wird.

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