Tatort Unternehmen – ist Wirtschaftskriminalität ein Inside Job?
Die Interne Revision unterstützt bei Prävention und Aufklärung
Von Dipl.-Kfm. Olaf Goldmann, Isernhagen | Dipl.-Kfm. Nils-Frederik Ilse, Isernhagen
Ein funktionierendes IKS und Vertrauen verhindern Betrugsfälle – ein Irrtum?
Betrugsfälle beginnen häufig klein und unscheinbar, werden nach ersten Erfolgen wiederholt und methodisch perfektioniert. Diese Eingriffe werden durch die „üblichen“ Kontrollen nicht oder nur unzureichend abgewehrt, da die handelnde Person über einen Einblick in die Routinemechanismen sowie über Vertrauen an Schlüsselpositionen verfügt. Einerseits wird Vertrauen in der Praxis häufiger als angenommen missbraucht. Es sind im übertragenen Sinne schon viele „Hände verbrannt“, da Unterschlagungsfälle überwiegend durch langjährig (vertraute?) Mitarbeiter begangen werden und nicht nur „die Anderen“ betrifft. Andererseits werden Betrug und Untreue häufig in bestehenden oder fingierten Geschäftsbeziehungen eingebettet. Sie sollen auf den ersten Blick Ordnungsmäßigkeit vermitteln! Eine routinemäßige Aufdeckung erfolgt selten und wenn nur durch „Kommissar Zufall“.
Aussitzen eines lästigen Themas – wann ist aktives Handeln notwendig?
Ungereimtheiten, Auffälligkeiten und spätestens Hinweise aus der Belegschaft sollten Sie hellhörig werden lassen und zum Handeln veranlassen, da zu diesem Zeitpunkt i. d. R. bereits eine längere Unterschlagungshistorie vorliegt. Ein schnelles und lautloses Vorgehen ist an dieser Stelle gefragt, sodass den potenziellen Tätern die Gelegenheit zur Verwischung von Spuren erschwert wird. Bei der Aufarbeitung kann eine enge Zusammenarbeit mit Staatsanwaltschaft und Polizei sinnvoll sein, sodass die gewonnenen Beweise auch im Zivil- und Strafprozess verwertet werden können. Diese können bei ausreichendem Anfangsverdacht –unter Hinzuziehung ihrer bereits gewonnenen Beweise – Netzwerke zu Hintermännern aufdecken und dort Beweise sichern. Eine professionelle Begleitung dieses Verfahrens ist angeraten, da es sich um ein sehr emotionales Thema handelt und auch falsche Anschuldigungen vermieden werden sollten.
Die Interne Revision – wie kann ein Schaden minimiert werden?
Eine Interne Revision kann insbesondere im Mittelstand auch durch Unternehmensexterne (z. B. Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer) durchgeführt werden. Für den Erfolg und zur Vermeidung von Erwartungslücken ist es wichtig kein „Feigenblatt“ zu schaffen. Die heutige Datensammelflut lässt es zu, Zeitreihen zu bilden und Informationen, außerhalb des ERP-Systems, neu zu verknüpfen. Diese Daten sind die Basis, neben der Befragung von Mitarbeitern, i. R. einer Sonderuntersuchung neue Erkenntnisse zu gewinnen. Hierbei kann mit offenem Visier, aber auch verdeckt, z. B. eingebettet in eine steuerliche Prüfung, vorgegangen werden.
Fazit
Viele Unternehmen werden durch die eigenen Mitarbeiter geschädigt. Wenn durch Insiderwissen Kontrollen umgangen und betrügerische Machenschaften verschleiert werden, führen die „üblichen“ IKS-Maßnahmen nicht zum Ziel. Ein Betrug kann somit über einen längeren Zeitraum unentdeckt bleiben. Die Schadenssumme kann sich über die Jahre auch auf hohe Beträge summieren. Der Schaden bleibt, da Regressforderungen in der Praxis häufig nicht oder nur zu geringen Teilen befriedigt werden können. „Vorbeugung ist besser als Heilung“, eine frühe Aufdeckung lässt den Schaden in einem beherrschbareren Rahmen. Eine Interne Revision kann Ihnen hier auf mehreren Ebenen – auch als Abschreckung – bei der Risikoidentifikation, Aufdeckung und Aufklärung behilflich sein und Licht in unbekannte Bereiche bringen.
Bild: Fotolia/Roman Dekan
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