Talentförderung durch ein duales Studium
Von Dipl.-Kfm. Jens Düe, Wolfenbüttel | Dr. rer. pol. Jens Bölscher, BraunschweigEin duales Studium verbindet die betriebliche Aus- und Weiterbildung mit einem theoretischen Studium. Im dualen Studium an der WelfenAkademie Braunschweig wird dies in enger Kooperation mit zahlreichen – meist langjährigen – Kooperationsunternehmen durchgeführt. Darunter finden sich u. a. die Norddeutsche Landesbank, Volkswagen Financial Services, New Yorker, Autovision, Aldi und Jägermeister. Zu Beginn des Studiums erfolgt eine Festlegung auf eine der an der WelfenAkademie angebotenen Fachrichtungen (u. a. Bank-, Versicherungs-, Industrie-, Handels-, Mode-, Sport- und Personaldienstleistungsmanagement sowie Dialogmarketing). Damit wird sichergestellt, dass der Studierende neben dem allgemeinen betriebswirtschaftlichen Know-how auch die für seine Branche relevanten Kenntnisse vertieft.
Der duale Studiengang beinhaltet demnach – anders als herkömmliche Studiengänge – neben den theoretischen Lernphasen regelmäßig einen hohen Anteil an Lernphasen in der betrieblichen Praxis. Dabei sind betriebliche Praxis und Studium sowohl organisatorisch als auch auf die Lernprozesse bezogen miteinander verzahnt. Das duale Studium, wie es an der WelfenAkademie angeboten wird, bringt somit exzellent ausgebildete Akademiker hervor, die noch dazu eine ausgezeichnete praktische Ausbildung erhalten haben.
Das handlungsorientierte Studienmodell der WelfenAkademie ist somit ein hervorragender Weg, um von Anfang an jungen Menschen eine Perspektive im Unternehmen zu bieten und sich so als Arbeitgeber gegen die Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt und im Wettbewerb um Talente durchzusetzen. Teure Fehlgriffe – wie sie bei der Neuanstellung fertiger Hochschulabsolventen häufig geschehen – können so vermieden werden.
Das duale Studium ist damit ein besonders erfolgversprechendes Instrument zur bedarfsorientierten Entwicklung von Nachwuchskräften. Es ist bestens geeignet, qualifizierte junge Menschen langfristig an das eigene Unternehmen zu binden.
Manchen Unternehmen sind die Rahmenbedingungen im dualen Studium unbekannt – diese werden daher nachstehend erläutert. Im dualen Studium besteht zwischen dem Studierenden, dem Kooperations- bzw. Ausbildungsunternehmen und der WelfenAkademie eine vertragliche Bindung in Form eines Studien- und Ausbildungsvertrages.
Mit dem 4. Gesetz zur Änderung des Sozialgesetz-buches IV wurde ab dem 01.01.2012 geregelt, dass Studierende der dualen Studiengänge einheitlich in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie Arbeitsförderung als Beschäftigte des Kooperations- bzw. Ausbildungsunternehmens sozialversicherungspflichtig sind. Die Studierenden werden damit während der gesamten Dauer des Studiengangs, d. h. sowohl während der Praxisphase als auch während der Studienphase, den zur Berufsausbildung Beschäftigten gleichgestellt. Eine Versicherungsfreiheit als sog. „Werkstudenten“ kommt für die Dauer des dualen Studiums ungeachtet des Umfangs der Beschäftigung nicht in Betracht, da die Studenten des dualen Studiums ihrem Erscheinungsbild nach Arbeitnehmer des Kooperations- bzw. Ausbildungsunternehmens sind. Auch eine Versicherungsfreiheit wegen Geringfügigkeit (Minijob-Regelung mit Entgelt bis 450 Euro) besteht nicht. Allerdings gilt für Studenten dualer Studiengänge die sog. Geringverdienergrenze von 325 Euro, d. h., bis zu diesem Betrag monatlich trägt das Ausbildungsunternehmen die Sozialversicherungsbeiträge allein.
In lohnsteuerlicher Hinsicht bestehen keine Besonderheiten. Die von dem Kooperations- bzw. Ausbildungsunternehmen an den Studenten gezahlte Ausbildungsvergütung ist, wie bei anderen Arbeitnehmern, als laufender Arbeitslohn zu besteuern und nach den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen abzurechnen.
Allerdings ist zu beachten, dass nach derzeitiger Rechtslage Aufwendungen (Studien-, Prüfungs-, Semestergebühren etc.) für ein Erststudium grundsätzlich keine steuerlich abzugsfähigen Betriebsausgaben oder Werbungskosten darstellen. Vom Studenten getragene Berufsausbildungskosten können ggf. nur im Rahmen der Sonderausgaben gem. § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG bis zu einem nachgewiesenen Betrag in Höhe von 6 000 Euro steuerlich geltend gemacht werden.
Eine Ausnahme besteht allerdings dann, wenn – wie bei einem dualen Studium an der WelfenAkademie – die Bildungsmaßnahme im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses stattfindet. Ein Ausbildungsdienstverhältnis liegt vor, wenn das Studium im Rahmen eines Studien- und Ausbildungsvertrages Gegenstand eines Dienstverhältnisses ist und somit ein überwiegend betriebliches Interesse des Ausbildungsbetriebes besteht. Die durch das duale Studium veranlassten Aufwendungen, welche i. d. R. von dem Kooperations- bzw. Ausbildungsunternehmen getragen werden, stellen dabei steuerlich abziehbare Betriebsausgaben dar.
Einige Ausbildungsunternehmen vereinbaren mit den Studierenden regelmäßig sog. Rückzahlungsvereinbarungen über Teile der geleisteten Studiengebühren. Danach werden zum Beispiel Rückzahlungen fällig, wenn der Studierende nach erfolgreichem Abschluss des dualen Studiums an der WelfenAkademie ein Beschäftigungsangebot des Ausbildungsunternehmens ausschlägt oder innerhalb einer vereinbarten Frist nach Antritt des anschließenden Beschäftigungsverhältnisses das Ausbildungsunternehmen verlässt. Diese eventuellen Rückzahlungen von Teilen der Studiengebühren durch den Studierenden stellen im Ausbildungsbetrieb Betriebseinnahmen bzw. beim Studierenden Werbungskosten dar.
Weitere Einzelheiten sollten Sie mit Ihrem Steuerberater besprechen.
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