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Portrait: Warum beim „Master of Science in Oral Implantology“ implantieren lassen?

Fachliche Qualifikationsmöglichkeiten in der Implantologie

Von Pia Nehmsch, M.Sc., Wolfsburg

Verfolgt man die Zeitschriftenartikel zum Thema Implantologie, so wird dort über viele Dinge gesprochen und aufgeklärt. Welche Implantate, Materialien und Behandlungskonzepte gibt es? Wie viele Implantate sind notwendig, um Lösung A oder Lösung B zu realisieren? Knochenaufbau? Wenn ja, wie und mit welchen Methoden? Informiert und beworben werden also häufig technische Dinge rund um das Thema „Implantologie“.

Eine für den Implantat-Erfolg deutlich wichtigere Frage ist aber: „Welche Eignung oder Ausbildung hat denn der Implantologe, dem ich mich als Patient in die Hände begebe?“ Im Folgendem sind die möglichen Qualifikationen und Zertifikate erläutert, denn grundsätzlich darf jeder Zahnarzt, Oralchirurg oder Mund-Kiefer-Gesichtschirurg implantieren.

Es gibt in Deutschland diverse Berufsverbände in denen sich „Implantologen“ organisieren. Bei diesen Berufsverbänden handelt es sich meistens um eingetragene Vereine (e. V.).

Als Beispiele sind zu nennen:

  • Deutsche Gesellschaft für Implantologie im Zahn-, Mund- und Kieferbereich e. V. (DGI)
  • Bundesverband der implantologisch tätigen Zahnärzte in Europa e. V. (BDIZ EDI)
  • Deutsche Gesellschaft für zahnärztliche Implantologie e. V. (DGZI).

Diese Vereine haben sich u. a. die Aufgabe gestellt, die Aus- und Weiterbildung ihrer Mitglieder zu organisieren und deren Interessen zu vertreten.

Welche Bezeichnungen gibt es und was steckt dahinter?

1. Der „Implantologe“
Die Mitgliedschaft in einem der implantologischen Vereine (DGI, DGZI, DGOI, BDIZ etc.) ist keine Qualifikation, sondern durch Anmeldung und Beitragszahlung zu erreichen.

2. Der „Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie“ setzt voraus:

  • implantologische Tätigkeit von mehr als 3 Jahren
  • Setzen und/oder Zahnersatzversorgung von mindestens 200 Implantaten oder von mindestens 70 Versorgungsfällen je Kiefer, bei denen alle Indikationsklassen vertreten sein müssen.
  • Fortbildungsnachweise nach Maßgabe dieser Richtlinien (z. B. ein Curriculum Implantologie/strukturierte Fortbildung Implantologie oder eine vergleichbare Ausbildung).

Das Curriculum Implantologie / strukturierte Fortbildung Implantologie besteht aus 8 Teilen oder Modulen und wird von den Zahnärztekammern und den implantologischen Vereinen abgehalten. Für die ersten beiden Punkte reicht eine eidesstattliche Erklärung.

3. Der „Spezialist für Implantologie“

  • 250 anerkannte Fortbildungsstunden aus verschiedenen Teilbereichen der Implantologie
  • die Vorlage von 10 dokumentierten, selbstständig durchgeführten implantologischen Behandlungsfällen
  • eine mindestens 5-jährige schwerpunktmäßige Tätigkeit auf dem Gebiet der Implantologie.

Mit diesen Voraussetzungen kann sich der angehende Spezialist zur Prüfung anmelden und erhält nach bestandener, vereinsinterner Prüfung den Titel.

4. Der „Master of Science in Oral Implantology“

Träger dieses Titels sind universitär geprüfte Zahnärzte für Implantologie. Der „Master of Science in Oral Implantology“ ist als akademischer Titel auf der Grundlage der europaweit geltenden Bologna-Kriterien als solcher durch den Akkreditierungsrat der Kultusministerkonferenz und den Wissenschaftsrat anerkannt. Merkmale des „Masters of Science in Oral Implantology“:

  • Universitäre Ausbildung in mindestens 4 Semestern
  • Aneignung von Kenntnissen der speziellen Implantologie
  • Bearbeitung einer implantologischen Projektarbeit
  • Verfassung einer Master-Thesis
  • europäische Anerkennung
  • staatlich zertifizierte Qualität und Sicherheit.

Abgrenzungen

„Spezialisten für Implantologie“, „Implantologen“ und der „Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie“ sind Titel diverser implantologischer Vereine und nicht zwingend Nachweis einer strukturierten Ausbildung. Die Stabilität von dentalen Implantaten ist messbar – Behandlungserfolg dadurch besser vorhersagbar.

Implantatgetragene prothetische Versorgungen beginnen für den Patienten mit der Chirurgie. Ein oder mehrere Implantate werden in den Kieferknochen eingesetzt.
Es wird mit verschiedenen, durchmesserspezifischen Werkzeugen und Arbeitsschritten ein Loch (Implantatkavität) im Kieferknochen erzeugt. In dieses Loch wird abschließend das Implantat eingeschraubt. Die Verbindung Implantat (Schraube) mit dem Knochen (Werkstück) bildet in der Phase der Insertion eine rein mechanische Verankerung.

Das Implantat soll nun während der „Einheilzeit“ osseointegrieren, darunter versteht man das „fest wachsen“ von Knochenzellen direkt auf der Implantat-Oberfläche. Das Implantat bildet dadurch mit dem Knochen eine belastbare Einheit. Misslingt die Osseointegration und findet kein „fest wachsen“ von Knochenzellen auf der Implantat-Oberfläche statt, haben wir den unschönen Fall des Implantat-Verlustes.

Unabdingbare Voraussetzung für die Osseointegration ist die Vermeidung von kleinsten Bewegungen an der Grenzfläche Implantat-Knochen während der Einheilphase. Das Implantat muss also nach dem Eindrehen stabil im Knochen verankert sein.

Foto: Fotolia/Kurhan

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