Sortierung: alphabetisch |  neueste | älteste

Finanzen Steuern Recht

Bewertungseinfluss auf Verwaltungsvermögen

Niedrigere Unternehmensbewertung ist nicht immer vorteilhaft

Das neue Erbschaftsteuergesetz verschont begünstigtes Vermögen, wenn nicht mehr als 20 % Verwaltungsvermögen vorhanden ist. Wird die Grenze überschritten, gibt es die Regelverschonung von 85 %. Bei mehr als 90 % Verwaltungsvermögen ist überhaupt keine Verschonung möglich. Gleichzeitig sinkt der Unternehmenswert, was schnell zum Überschreiten der maßgeblichen Quote und damit zu einer hohen Steuerbelastung führen kann.

Ostwestfalen/Lippe 2017 | Frank Pankoke, LL.M., Bielefeld

Finanzen Steuern Recht

Der Regierungsentwurf zur Reform der Unternehmenserbschaftsteuer

Auswirkungen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf die Praxis der Unternehmensnachfolge

Um Unternehmensstrukturen vor kurzfristig hohen Belastungen, insbesondere beim Betriebsübergang, zu schützen, sieht der Gesetzgeber in §§ 13a und 13b ErbStG bestimmte Verschonungsregeln für betriebliches Vermögen vor. Diese wurden kürzlich jedoch für verfassungswidrig erklärt.

Halle (Saale) 2015/2016 | Prof. Dr. iur. Gerhard Kraft, Halle (Saale | Sven Hentschel, M.Sc., LL.M. oec., Halle (Saale

Artikel sortieren: alphabetisch  | neueste zuerst | älteste zuerst