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Reform der Sachaufklärung bringt verbesserte Informationsmöglichkeiten für Gläubiger
Mit dem Gesetz zur Reform der Sachaufklärung soll die Beitreibung von bereits titulierten Forderungen effektiver werden, indem die Gläubiger bereits zu Beginn des Vollstreckungsverfahrens in die Lage versetzt werden, umfassende Informationen über den Schuldner auch von dritter Seite zu erhalten.
Magdeburg 2012/2013 | Timo Harland, Magdeburg