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Finanzen Steuern Recht

Kartellverstöße können teuer werden

Deutsches und europäisches Kartellrecht wollen die Freiheit des Wettbewerbs sichern

Die Öffentlichkeit nimmt das Kartellrecht meist nur wahr, wenn es Bußgelder des Kartellamts hagelt. Allein in 2018 hatte das deutsche Kartellamt bis August schon Bußgelder von 272 Mio. Euro verhängt, nach 66 Mio. Euro in 2017 und 125 Mio. Euro in 2016.

Ostwestfalen/Lippe 2019 | Dr. iur. Bernhard König, Detmold

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Kartellrechtliche Fallstricke beim Vertrieb

Exklusivität, Wettbewerbsverbot & Co.: Was bei Vertriebsverträgen zu beachten ist

Vereinbarungen zwischen Unternehmen, die den Wettbewerb in unzulässiger Weise beschränken, verstoßen gegen das Kartellrecht und sind verboten. Dies gilt nicht nur für Wettbewerber, sondern auch für Unternehmen auf unterschiedlichen Wirtschaftsstufen, z. B. beim Vertrieb. Auch hier gilt es, bestimmte kartellrechtliche Leitplanken einzuhalten. Anderenfalls drohen Vertragsunwirksamkeit, Schadensersatz und schlimmstenfalls sogar Bußgelder. Der vorliegende Beitrag soll einen Überblick über die klassischen kartellrechtlichen Fallstricke in Vertriebsverträgen geben, aber auch zulässige Gestaltungsmöglichkeiten skizzieren.

Hamburg 2018/2019 | Sebastian Oppolzer, Hamburg | Dr. iur. Konstantin Seifert, LL.B., Hamburg

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Wettbewerbsverbote in der GmbH

Welche Wettbewerbsbeschränkungen bestehen für Gesellschafter und Geschäftsführer?

Unterliegen Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH immer automatisch einem Wettbewerbsverbot? Nein! Welche Wettbewerbsverbote tatsächlich bestehen, was vereinbart werden kann und welche Rechtsfolgen ein Verstoß hiergegen mit sich bringt, wird im nachfolgenden Beitrag dargestellt.

Braunschweig/Wolfsburg 2018 | LL.M. Hans Olof Wölber, Braunschweig

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Mitnahme von Kunden und Know-how durch Ex-Arbeitnehmer

Technologieschutz und Geheimnisschutz im Unternehmen

Wenn Mitarbeiter selbst zu Unternehmern werden oder als Kompetenz- und Wissensträger das Arbeitsverhältnis wechseln, ist die Versuchung groß, Firmeninterna „mitzunehmen“, um diese im eignenen Interesse zu nutzen. Betroffene Unternehmen stehen dem oft hilflos gegenüber, entweder aus Unkenntnis der Tat oder aber aus Unkenntnis ihrer Rechte.

Hannover 2015/2016 | Dr. iur. Martin Sievers, Hannover | Dipl.-Volkswirt, Rechtsanwalt, Joachim Rudo, Hannover

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Direktmarketing

Rechtliche Grenzen für Telefon- und E-Mail-Werbung

Die Bedeutung des Direktmarketings nimmt weiter zu. Allerdings ist die massenhafte Verwendung von E-Mail-Werbung und Telefonwerbung oft mit Belästigungen für die Betroffenen verbunden. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) schränken die Werbemöglichkeiten deutlich ein und verlangen das Vorliegen einer vorherigen Einwilligung auch bei der Werbung gegenüber Unternehmern.

Magdeburg 2013/2014 | Dipl.-Volkswirt, Rechtsanwalt, Joachim Rudo, Hannover

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Wettbewerbsrecht im Vertrieb

Kennzeichnungsvorgaben für Firma und Produktherkunft als Beispiele vermeidbarer Wettbewerbsverstöße

Im Warenvertrieb sind Unternehmer insbesondere dann, wenn sich ihre Angebote direkt an Verbraucher richten, regelmäßig mit einer Vielzahl von gesetzlichen Vorgaben konfrontiert. Über den Hebel des Wettbewerbsrechts können Wettbewerber wie auch Verbraucherverbände Verstöße gegen diese im Einzelnen kaum noch zu überblickenden Regelungen zum Gegenstand kostenpflichtiger Abmahnungen machen.

Hannover 2013 | Dr. iur. Stefan Wille, MLE, Hannover

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Die Kundenschutzklausel

(Leitende) Arbeitnehmer | Freie Auftragsverhältnisse | Geschäftsführer | Mitgesellschafter

Wer schützt seinen Kundenstamm? Grundsätzlich kann jeder Arbeitnehmer über sein gewonnenes Know-how verfügen und dieses geschäftlich verwerten. Schützen kann sich ein Unternehmen hiergegen grundsätzlich mit einem sogenannten nachvertraglichen Wettbewerbsverbot, welches in der Praxis aber nur im Ausnahmefall vereinbart wird.

Braunschweig 2012/2013 | Dr. iur. Thies Vogel, Braunschweig

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Das Unternehmen im Web 2.0

Rechtliche Risiken beim Umgang mit Social Media (Facebook, Twitter, Blogs etc.)

Das Web 2.0 verändert die Öffentlichkeitsarbeit und das Marketing aller Unternehmen – unabhängig davon, ob man das Internet als Vertriebskanal nutzt oder nicht. Im nutzergenerierten Web wird die Kundenkommunikation schneller, direkter und transparenter. Im Gegensatz zur E-Mail eines enttäuschten Kunden ist die negative Kundenbewertung sofort für viele sichtbar.

Hannover 2012 | Dipl.-Volkswirt, Rechtsanwalt, Joachim Rudo, Hannover

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