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Finanzen Steuern Recht

Restrukturierung mittels Schutzschirm, Eigenverwaltung und Insolvenzplan

Mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) wurde ein modernes, kalkulierbares und flexibles Sanierungsinstrument geschaffen. Anlass waren der Wunsch nach einem im europäischen Wirtschaftsraum wettbewerbsfähigen Restrukturierungsverfahren sowie eine geforderte Modernisierung des Insolvenzrechts.

Braunschweig/Wolfsburg 2018 | Manuel Sack, Braunschweig | Thorsten Hunsalzer, Hannover

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Insolvenzrecht – Sanierung

Insolvenzrechtsreform – Wege zur erleichterten Sanierung von Unternehmen

Mit der zum 01.01.1999 in Kraft getretenen Insolvenzordnung sollte die Grundlage für eine erleichterte Unternehmenssanierung im Insolvenzverfahren geschaffen werden. Seither hat die Insolvenzordnung eine ganze Reihe von Änderungen erfahren. Nun soll mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) eine weitere Reform folgen.

Halle (Saale) 2011/2012 | Guido Kutscher, Halle (Salle

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ESUG

Effizientere Sanierung durch mehr Gläubigerautonomie?

Der Bundestag hat das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) beschlossen. Nach Ansicht von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ermöglichen die nun zeitnah in Kraft tretenden Neuerungen effektivere Unternehmenssanierungen. Im Kern sind alle wesentlichen Modifikationen davon geprägt, die Gläubigerautonomie zu stärken.

Ostwestfalen/Lippe 2012 | Dr. iur. Thorsten Fuest, Bielefeld | Dr. iur. Holger Theurich, Bielefeld

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Doppelnützige Treuhand

Instrument der Praxis für eine insolvenznahe Sanierung

Außerhalb der Möglichkeiten, die die Insolvenzordung eröffnet, stellt die Beratungspraxis unter anderem mit der „doppelnützigen Treuhand“ Sanierungsstrukturen zur Verfügung, die rechtzeitig vor einer Insolvenzreife des zu sanierenden Unternehmens erfolgversprechend sind.

Hannover 2012 | Manuel Sack, Braunschweig | Leif Engelbrecht, Hannover

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Gedanken zu den Verfahrenszielen der Insolvenzordnung

Ein Insolvenzverfahren dient dem Ziel, die Gläubiger eines Schuldners zu befriedigen, oder dass eine "Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens getroffen wird“. Auf dieser Basis hat sich der Glaubenssatz herausgebildet, dass es grundsätzlich sinnvoll sei, ein in die Krise geratenes Unternehmen zu erhalten. Der vorliegende Beitrag soll Anhaltspunkte für eine differenzierte Betrachtung liefern.

Ostwestfalen/Lippe 2013 | Dr. iur. Thorsten Fuest, Bielefeld | Dr. iur. Holger Theurich, Bielefeld

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Gläubigerausschuss: Chance oder Bürde?

Einfluss- und Gestaltungsmöglichkeiten außerhalb der Gläubigerversammlung

Um eine frühzeitige Gläubigerbeteiligung zu sichern, hat der Gesetzgeber die Bedeutung des Gläubiger­ausschusses vergrößert. Ein verantwortungsvolles Engagement im Gläubigerausschuss birgt Chancen und Risiken, gewährleistet aber eine frühzeitige Einbindung und Einflussnahme im (vorläufigen) Insolvenzverfahren.

Hannover 2013 | Leif Engelbrecht, Hannover

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Neue Wege der Sanierung im Insolvenzverfahren

Durch das zum 01.03.2012 in Kraft getretene „Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“ (ESUG) ist in jüngster Vergangenheit die Frage der Sanierung von Unternehmen im Insolvenzverfahren verstärkt in den Fokus des öffentlichen Interesses gerückt. Als Schlagworte fallen in diesem Zusammenhang das sogenannte „Schutzschirmverfahren“, die Eigenverwaltung sowie das Insolvenzplanverfahren.

Hannover 2013 | Manuel Sack, Braunschweig

Finanzen Steuern Recht

Chancen des Insolvenzplanverfahrens nutzen!

Das ESUG eröffnet neue Chancen für die Sanierung über das Insolvenzplanverfahren

Man hat es in der mittelständischen Wirtschaft verstanden, die Chancen für die Krisenbewältigung durch eine frühzeitig eingeleitete Sanierung über das Insolvenzverfahren zu nutzen. Welche Möglichkeiten sich dabei für den betroffenen Unternehmer ergeben, soll am Beispiel des Insolvenzplanverfahrens dargestellt werden, dem nach wie vor eine eher stiefmütterliche Rolle beigemessen wird – zu Unrecht!

Hannover 2013 | Karina Schwarz, Hannover

Finanzen Steuern Recht

Die übertragende Sanierung im Insolvenzverfahren

Insolvenzrecht, Sanierung, Insolvenzverfahren

Die aktuelle Wirtschaftslage spült nach wie vor eine Vielzahl substanzreicher Verfahren in den Anwendungsbereich der Insolvenzordnung. Die Charakteristik der aktuellen Krise liegt dabei in den internationalen Verflechtungen der Finanz- und Warenmärkte und führt im Ergebnis dazu, dass es wesentlich schwieriger geworden ist, finanzstarke, markterfahrene Investoren zu finden und maßgeschneiderte Fortführungslösungen für in Schieflage geratene Unternehmen zu entwickeln.

Ostwestfalen/Lippe 2014 | Dr. iur. Holger Theurich, Bielefeld | Dr. iur. Thorsten Fuest, Bielefeld

Finanzen Steuern Recht

Steuerliche Fallstricke

bei der übertragenden Sanierung von Unternehmen außerhalb der Insolvenz

Es wird in der Praxis oft versucht, Unternehmen in der Krise unter Vermeidung der Insolvenz zu sanieren. Die Gründe hierfür sind vielfältig, oft geht es um bestehende Kundenverträge, die in der Insolvenz vom Kunden gekündigt werden, um den Ruf des Unternehmens oder um die Vermeidung von Haftungsgefahren für die Gesellschafter. Die Gesellschafter, Kreditgeber und Lieferanten sollen Beiträge zur Gesundung des Unternehmens leisten.

Hamburg 2014 | Dipl.-Kfm. Sven-Owe Vick, Hamburg | Dipl.-Kfm. Carsten Deecke, Hamburg

Finanzen Steuern Recht

Zwei Jahre ESUG

Erste Erfahrungen mit dem neuen Recht

Das am 01.03.2012 in Kraft getretene ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) wurde bereits kurz nach der Verabschiedung – insbesondere – von deutschen Politikern als Meilenstein in der deutschen Insolvenzgeschichte bezeichnet.

Hamburg 2014 |

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Der Insolvenzantrag – ein Sanierungsinstrument?

Die Insolvenz ist ein Thema, mit dem sich zwischenzeitlich jeder Unternehmer auseinandersetzen muss. Das gilt sowohl für die Fallgestaltung, in der ein Kunde insolvent wird, als auch für die – sicherlich noch ungünstigere – Situation, in der das eigene Unternehmen insolvent ist oder insolvent zu werden droht. Dabei haben sich die tatsächlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen über die Jahrzehnte deutlich geändert.

Hannover 2014 | Dipl.-Betriebswirt Heiko Rautmann, Hannover | Udo Müller, Hannover

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