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Finanzen Steuern Recht

Nothing is certain but death and taxes

Möglichkeiten einer familieninternen Unternehmensnachfolge zwei Jahre nach der Erbschaftsteuerreform

Nach der neugefassten Vorschrift des § 13b ErbStG sind weiterhin inländisches Betriebsvermögen sowie Anteile an Personen- und Kapitalgesellschaften, letztere allerdings nur dann, wenn der Erblasser oder Schenker am Nennkapital dieser Gesellschaft unmittelbar zu mehr als 25 % beteiligt ist, begünstigt.

Hannover 2018 | Dipl.-oec. Oliver Warneboldt, Hannover | Dipl. oec. Prof. Dr. iur. Torsten Neumann, Hannover

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Nachfolgemediation – ein guter Weg!

Jeder, der Unternehmer begleitet, die sich anders orientieren wollen, vielleicht den verdienten Ruhestand anpeilen, kennt die vielen praktischen Probleme einer gelungenen Unternehmernachfolge. Sei es, dass der richtige Zeitpunkt verstreicht, oder sich ein Nachfolgekandidat als ungeeignet erweist, oder gar kein Kandidat zur Auswahl steht.

Ostwestfalen/Lippe 2018 | Dirk Winthuis, LL.M., Salzkotten, Paderborn, Warburg, Höxter, Bielefeld, Bad Salzuflen

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Wie Finanzmittel die Unternehmensnachfolge behindern können

Auch nicht mehr vorhandene Finanzmittel können Erbschaftsteuer auslösen

Besteht nach dem neuen Erbschaftsteuergesetz betriebliches Vermögen in zu großem Umfang aus Finanzmitteln oder hat der Gesellschafter erst kurz vor der Übertragung Einlagen zur Finanzierung der Geschäftstätigkeit geleistet, könnte darin Verwaltungsvermögen zu sehen sein, welches im Grundsatz einer erbschaftsteuerlichen Begünstigung nicht zugänglich ist.

Ostwestfalen/Lippe 2018 | Frank Pankoke, LL.M., Bielefeld

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Unternehmensnachfolge passgenau gestalten

Wie sich Erfolgsgeschichten fortsetzen…

Was wird aus meinem Unternehmen, wenn ich in den Ruhestand gehe? Heutzutage übergeben die meisten ihren Betrieb nicht mehr an den eigenen Nachwuchs – häufig treten erfahrene Mitarbeiter oder ehemalige Wettbewerber die Nachfolge an. Sie müssen zum Unternehmen passen, damit die Erfolgsgeschichte der Firma weitergehen kann.

Braunschweig/Wolfsburg 2018 | Rainer Breselge, Hannover

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Heute an die Zukunft denken – Gefahren einer Betriebsaufspaltung

Vermögen in der Familie sichern

Für viele mittelständische Unternehmer stellt sich die Frage, wie und ob betrieblich benötigtes Vermögen gesichert werden kann, wenn das Unternehmen einmal in Schieflage gerät. Eine beliebte Gestaltung ist es, wertvolle Betriebsgrundlagen, z. B. Grundstücke, nicht in die operativ tätige Gesellschaft einzubringen.

Braunschweig/Wolfsburg 2018 | Anika Hertel, Braunschweig | Karin Kutz, Braunschweig | Dr. iur. Joachim Gulich, LL.M., Braunschweig | Dr. Steffen Helbing, LL.M., MBA, Braunschweig | Andreas Janßen, LL.M., Braunschweig

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Unternehmensnachfolge in der Form eines Management Buy-Outs (MBO)

Nicht immer ist eine Unternehmensnachfolge an Familienmitglieder gesichert (und langfristig vorbereitet). In Betracht kommt in diesen Fällen ein Verkauf an einen externen Investor. Eine weitere Möglichkeit stellt die Übernahme des Unternehmens durch das bestehende Management im Rahmen eines sog. Management Buy-Outs (MBO) dar.

Hannover 2017 | Dr. iur. Raoul Dittmar, LL.B. (London), Hannover

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Nachfolge in Familienunternehmen

Präzise Planung und Zeitreserven als Erfolgsfaktoren für die Übertragung

Mehr als 600 000 mittelständische Unternehmen planen in Deutschland ihr Unternehmen an einen Nachfolger zu übertragen oder zu verkaufen. Der Generationenwechsel legt im Mittelstand rasant zu. Aufgrund der demografischen Entwicklung (immer weniger junge nachrückende Menschen) entsteht ein Mangel an potenziellen Nachfolgern.

Hannover 2017 | Dipl.-Kfm. Oliver Vogt, Hannover

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Unternehmensnachfolgen strukturiert vorbereiten und finanzieren

Bei inhabergeführten Unternehmen ist die Unternehmensnachfolge ein unvermeidlicher Bestandteil des Lebenszyklus. Es treffen betriebswirtschaftliche, steuerliche, gesellschaftsrechtliche, erbrechtliche, aber auch emotionale Faktoren aufeinander. Damit ist die Unternehmensnachfolge eines der komplexesten Gestaltungsfelder von Unternehmen.

Hannover 2017 | Dr. rer. pol. Tobias Priesing, Hannover

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Lebenswerk erhalten und Stolpersteine für Nachfolgeregelungen umgehen

Generationswechsel in Betrieben mit vorausschauenden Strategien reibungslos ermöglichen

Laut einer Studie finden 40 % aller Unternehmer keinen Nachfolger, wenn sie ihren Betrieb abgeben wollen – Tendenz sinkend. Die Folge: Betriebsschließungen. Firmenchefs müssen die Nachfolgeregelung immer rechtzeitiger einleiten und dabei wesentliche Stolpersteine beachten. Anonyme Nachfolgebörsen sind dafür keine Hilfestellung.

Hamburg 2017 | Tanja Werner, Hamburg

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Nießbrauch bei Personengesellschaftsanteilen

Vorsicht bei der Sicherung der Einflussnahmemöglichkeiten des Nießbrauchers

Laufend ergehen finanzgerichtliche Urteile zur steuerlichen Behandlung von Nießbrauchsgestaltungen bei der Übertragung von Anteilen an Personengesellschaften. Dieser Beitrag soll einen Überblick über die Möglichkeiten und Folgen, aber auch über die steuerlichen Risiken dieses Gestaltungsweges aufzeigen. Auch erbrechtliche Fragen werden behandelt.

Ostwestfalen/Lippe 2017 | Lutz Scholz, Bielefeld

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Familienstiftungen als Instrument der Nachfolgeregelung

Sinn und Zweck einer Familienstiftung ist im Regelfall die Vermeidung der Zersplitterung des Vermögens durch Erbgänge und die Versorgung und wirtschaftliche Absicherung der Begünstigten. Im Einzelfall kann die Familienstiftung auch bei unternehmerischem Vermögen zur Sicherung der Unternehmenskontinuität eingesetzt werden.

Ostwestfalen/Lippe 2017 | Dipl.-Kff. Heike Niemann, Herford | Martin Schrahe, Herford

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Bewertungseinfluss auf Verwaltungsvermögen

Niedrigere Unternehmensbewertung ist nicht immer vorteilhaft

Das neue Erbschaftsteuergesetz verschont begünstigtes Vermögen, wenn nicht mehr als 20 % Verwaltungsvermögen vorhanden ist. Wird die Grenze überschritten, gibt es die Regelverschonung von 85 %. Bei mehr als 90 % Verwaltungsvermögen ist überhaupt keine Verschonung möglich. Gleichzeitig sinkt der Unternehmenswert, was schnell zum Überschreiten der maßgeblichen Quote und damit zu einer hohen Steuerbelastung führen kann.

Ostwestfalen/Lippe 2017 | Frank Pankoke, LL.M., Bielefeld