Finanzen Steuern Recht
Umsatzsteuerliche Anforderungen endlich geklärt
Der Gesetzgeber hat die steuerlichen Rahmenbedingungen für den elektronischen Rechnungsversand bereits verbessert. Dennoch bestand in der Praxis eine gewisse Unsicherheit, ob die per E-Mail übermittelten Rechnungen tatsächlich den Vorsteuerabzug ermöglichen. Diese Unsicherheit hat das Bundesfinanzministerium (BMF) zugunsten der Unternehmen beseitigt.
Magdeburg 2012/2013 | Nicole Held, Magdeburg