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Finanzen Steuern Recht

Erst patentieren, dann publizieren

Gewerbliche Schutzrechte – insbesondere Marken, Geschmacksmuster (Design), Gebrauchsmuster und Patente – sind heutzutage ein wichtiger Bestandteil unternehmerischen Handelns und können einen wesentlichen Anteil am Wert eines Unternehmens ausmachen. In vielen Bereichen ist eine erfolgreiche Produktentwicklung und Platzierung am Markt ohne eine geeignete Schutzrechtsposition gar nicht denkbar.

Halle (Saale) 2012/2013 | Dr. rer. nat. Jens Glienke, Halle (Saale

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Schutzrechte vorbenutzen erlaubt?

Schutzrechte, wie Patente und Marken, ermöglichen den Inhabern durch Eintragung in das Register von Patent- und Markenämtern ein zeitlich beschränktes Monopolrecht zur Benutzung dieser Schutzrechte. Zur Abmilderung von uneindeutigen Härtefällen könnten sich Dritte auf ein sogenanntes Vorbenutzungsrecht berufen.

Ostwestfalen/Lippe 2012 | Dipl.-Ing. Thomas Ostermann, Paderborn

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Patente – Tretminen im Markt

Marktposition sichern mit aktiver Patentstrategie auch in China

Nahezu jeder Markt ist ein mit gewerblichen Schutzrechten potenziell vermintes Tätigkeitsfeld. Die „Verlegung von Minen“ nur in Deutschland ist oft jedoch zu kurz gesprungen. Insbesondere chinesische Wettbewerber haben Chance und Risiko von Schutzrechten erkannt und nutzen diese als strategisches Instrument zum Ausbau ihrer Marktposition.

Ostwestfalen/Lippe 2012 | Dipl.-Ing. Joachim Gerstein, Hannover

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