Finanzen Steuern Recht
Das seit dem 01.07.2016 geltende Erbschaftsteuergesetz macht die endgültige Gewährung der Verschonung von begünstigtem Unternehmensvermögen von der Einhaltung bestimmter Fortführungsbedingungen abhängig. Dabei muss der Schenker abgesichert werden, ist dieser doch im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge auch Steuerschuldner.
Ostwestfalen/Lippe 2019 | Frank Pankoke, LL.M., Bielefeld | Thorsten Vree, Hannover