Stiftungen
Eine Kooperation/Zusammenarbeit von verschiedenen gemeinnützigen Organisationen untereinander oder die Einschaltung von Hilfspersonen kommt in der Praxis häufig vor und erscheint zunehmend attraktiv. Die strengen Regelungen des Gemeinnützigkeitsrechts müssen dabei aber im Blick behalten werden.
Braunschweig 2016–2018 | Dr. iur. Götz-Stefan Seiler, Braunschweig | Anika Hertel, Braunschweig