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Exklusivität, Wettbewerbsverbot & Co.: Was bei Vertriebsverträgen zu beachten ist
Vereinbarungen zwischen Unternehmen, die den Wettbewerb in unzulässiger Weise beschränken, verstoßen gegen das Kartellrecht und sind verboten. Dies gilt nicht nur für Wettbewerber, sondern auch für Unternehmen auf unterschiedlichen Wirtschaftsstufen, z. B. beim Vertrieb. Auch hier gilt es, bestimmte kartellrechtliche Leitplanken einzuhalten. Anderenfalls drohen Vertragsunwirksamkeit, Schadensersatz und schlimmstenfalls sogar Bußgelder. Der vorliegende Beitrag soll einen Überblick über die klassischen kartellrechtlichen Fallstricke in Vertriebsverträgen geben, aber auch zulässige Gestaltungsmöglichkeiten skizzieren.
Hamburg 2018/2019 | Sebastian Oppolzer, Hamburg | Dr. iur. Konstantin Seifert, LL.B., Hamburg