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Finanzen Steuern Recht

Insolvenzrecht – Sanierung

Insolvenzrechtsreform – Wege zur erleichterten Sanierung von Unternehmen

Mit der zum 01.01.1999 in Kraft getretenen Insolvenzordnung sollte die Grundlage für eine erleichterte Unternehmenssanierung im Insolvenzverfahren geschaffen werden. Seither hat die Insolvenzordnung eine ganze Reihe von Änderungen erfahren. Nun soll mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) eine weitere Reform folgen.

Halle (Saale) 2011/2012 | Guido Kutscher, Halle (Salle

Finanzen Steuern Recht

Der insolvenzreife Auftraggeber

Insolvenzen gehören zum geschäftlichen Alltag – ihre Folgen sind weitreichend.

Gläubigern bringt eine Insolvenz oft spürbare Nachteile. Vor diesem Hintergrund müssen sie, sobald sich Anhaltspunkte für eine Krise bei ihrem Vertragspartner ergeben, rechtzeitig entscheiden, wie sich diese insolvenzrechtlichen Risiken abmildern lassen. Dazu ist es unabdingbar, sich mit der Anfechtungssystematik vertraut zu machen.

Halle (Saale) 2011/2012 | Dr. iur. Jörn Heitmann, Halle (Saale

Finanzen Steuern Recht

ESUG

Effizientere Sanierung durch mehr Gläubigerautonomie?

Der Bundestag hat das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) beschlossen. Nach Ansicht von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ermöglichen die nun zeitnah in Kraft tretenden Neuerungen effektivere Unternehmenssanierungen. Im Kern sind alle wesentlichen Modifikationen davon geprägt, die Gläubigerautonomie zu stärken.

Ostwestfalen/Lippe 2012 | Dr. iur. Thorsten Fuest, Bielefeld | Dr. iur. Holger Theurich, Bielefeld

Finanzen Steuern Recht

Doppelnützige Treuhand

Instrument der Praxis für eine insolvenznahe Sanierung

Außerhalb der Möglichkeiten, die die Insolvenzordung eröffnet, stellt die Beratungspraxis unter anderem mit der „doppelnützigen Treuhand“ Sanierungsstrukturen zur Verfügung, die rechtzeitig vor einer Insolvenzreife des zu sanierenden Unternehmens erfolgversprechend sind.

Hannover 2012 | Manuel Sack, Braunschweig | Leif Engelbrecht, Hannover

Finanzen Steuern Recht

ESUG

Neue Chancen für insolvente Unternehmen und deren Gläubiger

Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (kurz: ESUG) eines der größten Reformpakete in der Geschichte der Insolvenzordnung verabschiedet. Zu den wichtigsten Regelungen gehören neben der Stärkung der Gläubigerstellung bei der Insolvenzverwalterauswahl auch die frühzeitige Eigenverwaltung im Rahmen eines sog. Schutzschirmverfahrens sowie der Ausbau des Insolvenzplanverfahrens.

Hannover 2012 | Dr. iur. Carsten Hoppmann, Hannover

Finanzen Steuern Recht

ESUG – Sanierungsturbo oder Rohrkrepierer?

Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen – seit 01.03.2012 in Kraft, erste Erfahrungen

Ein Gespräch zwischen einem Insolvenzverwalter, dem Fachanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, und einem anwaltlichem Berater von Unternehmen und Gläubigern, Rechtsanwalt Guido Kutscher.

Halle (Saale) 2012/2013 | Guido Kutscher, Halle (Salle | Prof. Dr. iur. Lucas F. Flöther, Magdeburg

Immobilien

Notleidende Immobilienkredite

Die Vollstreckung des Kapitalgebers (Zwangsverwaltung, Zwangsversteigerung, Insolvenz)

Nicht nur in den Zeiten einer Immobilien- oder Finanzkrise kann auch das allgemein als sicher angesehene Investment Immobilie in eine „Schieflage“ geraten. Die Ursachen hierfür sind vielfältig.

Braunschweig 2013 | Manuel Sack, Braunschweig | Dipl.-iur., Dipl.-Im Maik Wedemeyer, Braunschweig

Finanzen Steuern Recht

Sicherheiten für Gründungsfinanzierung

Bestand der Sicherheiten in der Insolvenz

Die Eröffnung eines neuen Geschäfts erfolgt nicht selten durch eine GmbH, die der Unternehmer zur Begrenzung der persönlichen Haftung gegründet hat. Die finanzierenden Banken fordern in solchen Fällen unter anderem ein tragfähiges Unternehmenskonzept und lassen sich zur Sicherheit wesentliche Teile des Vermögens der Gesellschaft übertragen.

Hannover 2013 | Dr. iur. Josef Fullenkamp, Hannover

Finanzen Steuern Recht

Gläubigerausschuss: Chance oder Bürde?

Einfluss- und Gestaltungsmöglichkeiten außerhalb der Gläubigerversammlung

Um eine frühzeitige Gläubigerbeteiligung zu sichern, hat der Gesetzgeber die Bedeutung des Gläubiger­ausschusses vergrößert. Ein verantwortungsvolles Engagement im Gläubigerausschuss birgt Chancen und Risiken, gewährleistet aber eine frühzeitige Einbindung und Einflussnahme im (vorläufigen) Insolvenzverfahren.

Hannover 2013 | Leif Engelbrecht, Hannover

Finanzen Steuern Recht

Neue Wege der Sanierung im Insolvenzverfahren

Durch das zum 01.03.2012 in Kraft getretene „Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“ (ESUG) ist in jüngster Vergangenheit die Frage der Sanierung von Unternehmen im Insolvenzverfahren verstärkt in den Fokus des öffentlichen Interesses gerückt. Als Schlagworte fallen in diesem Zusammenhang das sogenannte „Schutzschirmverfahren“, die Eigenverwaltung sowie das Insolvenzplanverfahren.

Hannover 2013 | Manuel Sack, Braunschweig

Finanzen Steuern Recht

Chancen des Insolvenzplanverfahrens nutzen!

Das ESUG eröffnet neue Chancen für die Sanierung über das Insolvenzplanverfahren

Man hat es in der mittelständischen Wirtschaft verstanden, die Chancen für die Krisenbewältigung durch eine frühzeitig eingeleitete Sanierung über das Insolvenzverfahren zu nutzen. Welche Möglichkeiten sich dabei für den betroffenen Unternehmer ergeben, soll am Beispiel des Insolvenzplanverfahrens dargestellt werden, dem nach wie vor eine eher stiefmütterliche Rolle beigemessen wird – zu Unrecht!

Hannover 2013 | Karina Schwarz, Hannover

Finanzen Steuern Recht

Chancen und Risiken der Eigenverwaltung

Erweiterte Möglichkeiten zur Sanierung von Unternehmen im Insolvenzverfahren

Seit dem Inkrafttreten des „Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“ (ESUG) 2012 ist eine Zunahme von sogenannten Eigenverwaltungsverfahren festzustellen. Gerade prominente Fälle haben diese Verfahrensart, die in der Vergangenheit eher ein Schattendasein gefristet hat, in den Fokus des öffentlichen Interesses gerückt.

Braunschweig 2014 | Manuel Sack, Braunschweig | Dipl.-iur., Dipl.-Im Maik Wedemeyer, Braunschweig