Finanzen Steuern Recht
Der seit einigen Jahren bestehende Trend, Geschäftsleiter wegen (vermeintlicher) Pflichtverletzungen auf Ersatz von Schäden des Unternehmens in Anspruch zu nehmen, hält unvermindert an. Lag der Fokus zunächst noch auf Vorständen börsennotierter Gesellschaften, hat die Regress- und Klagewelle zwischenzeitlich den Mittelstand erreicht. Dabei wird zunehmend versucht, den Geschäftsleiter aufgrund seiner Stellung als Organ der von ihm geführten Gesellschaft für Fehler der Mitarbeiter haftbar zu machen.
Hamburg 2014 | Oliver Förster LL.M. (UC Hastings), Hamburg