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Finanzen Steuern Recht

Der Geschäftsführer – das angestellte Organ der GmbH

Der Geschäftsführer einer GmbH ist ein schillerndes Wesen: Er ist Organ der GmbH und Chef gegenüber den Angestellten. Gleichzeitig ist er selber der Dienstverpflichtete der Gesellschaft. Die Besonderheiten, die sich hieraus für das Verhältnis zwischen der GmbH und ihrem Geschäftsführer ergeben, werden im Folgenden dargestellt.

Braunschweig 2011/2012 | LL.M. Hans Olof Wölber, Braunschweig

Finanzen Steuern Recht

Pflichtenkollision des Geschäftsführers

Checkliste zur Haftungsvermeidung in der Krise der GmbH

Der GmbH-Geschäftsführer steht in einem Konflikt zwischen Gesellschafterinteressen, auf Zahlung drängenden Gläubigern, Interessen von Arbeitnehmern und nicht zuletzt eigenen Interessen, die in Widerspruch zu seinen gesetzlichen Pflichten stehen können. Die Rechtslage ist selbst von Juristen kaum noch zu überschauen.

Braunschweig 2011/2012 | Dr. iur. Hendrik Ott, Braunschweig | Fred Tüchelmann, Braunschweig

Finanzen Steuern Recht

Unternehmenserfolg beim Gang über die Grenze

Was ist bei grenzüberschreitendem Vertrieb zu beachten?

Der Aufbau eines grenzüberschreitenden Vertriebs ist ein wesentlicher Faktor für den Unternehmenserfolg. Unternehmen, die sich zum „Gang über die Grenze“ entschieden haben, sollten jedoch beachten, dass es Besonderheiten im internationalen Geschäft gibt, deren Nichtbeachtung zu überraschenden Risiken führen kann.

Hannover 2012 | Heiko Ramcke, Hannover | Tatiana Getman, Hannover

Immobilien

Eine Immobilie ist wie ein Unternehmen!

Die Komplexität von Immobilieninvestments

Eine Immobilie ist mehr als nur ein paar Steine auf einem Grundstück oder ein Mietvertrag. Sie ist einem Unternehmen relativ ähnlich, vor allem weil sie ebenfalls mit unternehmerischen Risiken behaftet ist. Doch wer kennt sich eigentlich umfassend und tiefgründig mit Immobilien aus?

Braunschweig 2012 | Dipl.-Ing. Stephan Lechelt, Braunschweig

Immobilien

Betreiberverantwortung im Facility Management

Eigentümer und Betreiber von Gebäuden sind zunehmenden Haftungsrisiken ausgesetzt

Eigentum (und Handeln) verpflichtet! Dieser rechtliche Grundsatz gilt auch für Gebäude und die darin befindlichen technischen Einrichtungen und für deren Betrieb. Der Gesetzgeber fordert die sorgfältige Wahrnehmung von Verantwortung durch Unternehmen und deren handelnden Personen.

Braunschweig 2012 | Reinhard Preis, Hannover

Finanzen Steuern Recht

Wenn Geschäftsführer und Vorstände persönlich für die Gesellschaft haften

Die GmbH ist beliebt. Wichtigster Grund für die Gründung solcher Gesellschaften ist die Haftungsbeschränkung des § 13 Abs. 2 GmbHG: Den Gläubigern der Gesellschaft haftet diese nur mit ihrem Vermögen. Doch die Haftung der Geschäftsführer ist mehr denn je ein Thema, das übrigens auch für Geschäftsführer von UGs und Vorstände von Aktiengesellschaften und Aufsichtsräte aktuell ist.

Braunschweig 2012/2013 | LL.M. Hans Olof Wölber, Braunschweig

Finanzen Steuern Recht

Mittelbare Patentverletzung oder Mittäterschaft

Haftungsgefahren des Zulieferers bei Patentverletzung durch den Kunden

Eine unmittelbare Patentverletzung setzt die Verwirklichung sämtlicher Merkmale eines Patentanspruchs voraus. Hieran fehlt es oft bei der Zulieferung von Teilen an einen Kunden, der durch Zusammenbau dann ein patentverletzendes Erzeugnis herstellt. Der Zulieferer ist bei einer solchen häufig vorkommenden Situation nicht unerheblichen Haftungsrisiken ausgesetzt.

Hannover 2013 | Dipl.-Ing. Joachim Gerstein, Hannover

Finanzen Steuern Recht

Die Haftung der Geschäftsleiter für ihre Mitarbeiter

Der seit einigen Jahren bestehende Trend, Geschäftsleiter wegen (vermeintlicher) Pflichtverletzungen auf Ersatz von Schäden des Unternehmens in Anspruch zu nehmen, hält unvermindert an. Lag der Fokus zunächst noch auf Vorständen börsennotierter Gesellschaften, hat die Regress- und Klagewelle zwischenzeitlich den Mittelstand erreicht. Dabei wird zunehmend versucht, den Geschäftsleiter aufgrund seiner Stellung als Organ der von ihm geführten Gesellschaft für Fehler der Mitarbeiter haftbar zu machen.

Hamburg 2014 | Oliver Förster LL.M. (UC Hastings), Hamburg

Finanzen Steuern Recht

Vermögenssicherung – generationenübergreifend

In Sachsen-Anhalt gibt es jeden Monat 100 Firmeninsolvenzen und 385 Ehescheidungen. Damit in einem solchen Fall das eigene Vermögen nicht unfreiwillig den Familienstamm verlässt, lohnt es sich, rechtzeitig vorzusorgen. Bereits bei der Unternehmensgründung muss an die damit verbundene Haftung und die Nachfolge gedacht werden.

Magdeburg 2014/2015 | Ihr Steuerberater, Magdeburg

Finanzen Steuern Recht

Haftungsfalle Insolvenz

Die Insolvenzverschleppungshaftung des GmbH-Geschäftsführers

Die Pflicht des Geschäftsführers zur Insolvenzantragstellung war seit dem Jahr 1892 in § 64 des GmbH-Gesetzes verankert. Mit dem MoMiG im Jahr 2008 wurde die Insolvenzantragspflicht in das Insolvenzrecht verschoben und ist seither in § 15 a Abs. 1 S. 1 InsO normiert.

Magdeburg 2014/2015 | Dipl.-Kffr. (FH) Sabine Wolff-Heinze, Halle (Saale

Finanzen Steuern Recht

Zur Organhaftung von GmbH-Geschäftsführern

Die jüngsten Wirtschaftsskandale – Stichworte Deutsche Bank/Kirch, Arcandor und nicht zuletzt die in ihrem Ausmaß noch gar nicht absehbare Dieselgate-Affäre bei VW – haben auch ein deutliches Schlaglicht auf die Geschäftsleiterhaftung bei Kapitalgesellschaften geworfen. Im Folgenden sollen wesentliche praxisrelevante Konstellationen des materiellen Haftungsrechts überblickartig dargestellt werden.

Hamburg 2016 | Dr. iur. Edzard A. Schmidt-Jortzig, Hamburg

Immobilien

Haftungsrisiken durch EnEV & Co.

Vertragsmanagement minimiert Risiken für Unternehmen und Planer

Auch im Bausektor nimmt die Zahl und Komplexität von Gesetzen und Rechtsvorschriften ständig zu. Diese zunehmende Verrechtlichung stellt insbesondere Planer und bauausführende Unternehmen vor große Herausforderungen.

Braunschweig 2016 | Bernhard Motzkus, Braunschweig

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