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Finanzen Steuern Recht

Von der Idee zum Unternehmen

Die schwierige Wahl der optimalen Rechtsform

Mit der Wahl der optimalen Rechtsform trifft jedes Unternehmen – gleich ob als innovatives Start-up oder aus konservativen Branchen – bereits bei der Gründung eine grundlegende und weitreichende Entscheidung. Ein wesentliches Kriterium für diese Entscheidung ist das Steuerrecht. Mit seinen verschiedenen Besteuerungssystemen für Personen- und Kapitalgesellschaften greift es tief in die Unternehmensstruktur ein. Der folgende Überblick soll der Entscheidungsfindung bei der Rechtsformwahl dienen.

Hamburg 2016 | Caspar von Schönfels, Hamburg | Dr. iur. Andreas Schwarz, Hamburg

Finanzen Steuern Recht

Zur Organhaftung von GmbH-Geschäftsführern

Die jüngsten Wirtschaftsskandale – Stichworte Deutsche Bank/Kirch, Arcandor und nicht zuletzt die in ihrem Ausmaß noch gar nicht absehbare Dieselgate-Affäre bei VW – haben auch ein deutliches Schlaglicht auf die Geschäftsleiterhaftung bei Kapitalgesellschaften geworfen. Im Folgenden sollen wesentliche praxisrelevante Konstellationen des materiellen Haftungsrechts überblickartig dargestellt werden.

Hamburg 2016 | Dr. iur. Edzard A. Schmidt-Jortzig, Hamburg

Finanzen Steuern Recht

Der Gesellschaftsvertrag

Auf dem aktuellen Stand oder im „Dornröschenschlaf“?

Zumeist ist es so, dass der Gesellschaftsvertrag bei Gründung der Gesellschaft verfasst und dann „zu den Akten“ genommen wird. Jede spätere Änderung des Gesellschaftsvertrages bei einer AG oder GmbH ist notariell zu beurkunden, was mit zusätzlichen Kosten und Aufwand verbunden ist. Der Gesellschaftsvertrag wird daher meist stiefmütterlich behandelt und fristet jahrelang ein eher unbeachtetes Dasein im „Dornröschenschlaf“.

Hannover 2015/2016 | Dr. iur. Carmen Heermann, Hannover

Finanzen Steuern Recht

„Eine schrecklich nette Familiengesellschaft“

Streit zwischen Familiengesellschaftern vermeiden

Ein Streit zwischen Gesellschaftern wird oft dann besonders heftig, wenn sie Mitglieder einer Familie sind. „So erbittert wird nur in Familien gestritten“, meinte das Handelsblatt. Dieser Beitrag beleuchtet kurz die Mittel im Gesellschafterstreit und zeigt dann bewährte Gestaltungen in Gesellschaftsverträgen der üblichen Rechtsformen (GmbH, GmbH & Co. KG) zu seiner Vermeidung.

Hamburg 2015 | Hubertus Leo, LL.M., Hamburg | Dr. iur. Thorben Rein, Hamburg

Finanzen Steuern Recht

Vorteile bei Gründung einer Familien-Pool-Gesellschaft in Rechtsform einer GmbH & Co. KG

Die Übertragung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens in das betriebliche Gesamthandsvermögen einer Familien-Pool-Gesellschaft in Rechtsform einer GmbH & Co. KG kann aus den unterschiedlichsten Motiven erfolgen, hinter denen sich so manche Vorteile verbergen.

Braunschweig 2015 | Peter Behrbohm, Braunschweig

Finanzen Steuern Recht

Steuerliche Risiken bei Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer

Weiterbeschäftigung im Pensionsalter

Im Mittelstand erhalten geschäftsführende Gesellschafter häufig Pensionszusagen von ihrer GmbH. Der Vorteil besteht darin, dass die jährlichen Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen bei der GmbH steuerlich abziehbar sind. Dagegen fallen die Steuern beim Gesellschafter erst im Zeitpunkt der Pensionszahlungen an. Auf diese Weise können ganz erhebliche Steuerstundungseffekte erzielt werden.

Ostwestfalen/Lippe 2015 | Dipl.-Kfm. Dr. rer. pol. Wolfgang Zündorf, Bielefeld | Dr. rer. pol. Anja Rickermann, M. A., Bielefeld

Finanzen Steuern Recht

Vermögenssicherung – generationenübergreifend

In Sachsen-Anhalt gibt es jeden Monat 100 Firmeninsolvenzen und 385 Ehescheidungen. Damit in einem solchen Fall das eigene Vermögen nicht unfreiwillig den Familienstamm verlässt, lohnt es sich, rechtzeitig vorzusorgen. Bereits bei der Unternehmensgründung muss an die damit verbundene Haftung und die Nachfolge gedacht werden.

Magdeburg 2014/2015 | Ihr Steuerberater, Magdeburg

Finanzen Steuern Recht

Haftungsfalle Insolvenz

Die Insolvenzverschleppungshaftung des GmbH-Geschäftsführers

Die Pflicht des Geschäftsführers zur Insolvenzantragstellung war seit dem Jahr 1892 in § 64 des GmbH-Gesetzes verankert. Mit dem MoMiG im Jahr 2008 wurde die Insolvenzantragspflicht in das Insolvenzrecht verschoben und ist seither in § 15 a Abs. 1 S. 1 InsO normiert.

Magdeburg 2014/2015 | Dipl.-Kffr. (FH) Sabine Wolff-Heinze, Halle (Saale

Finanzen Steuern Recht

Vermeidung der Offenlegungspflicht des Jahresergebnisses einer GmbH

Seit der Einführung des elektronischen Bundesanzeigers sind Unternehmen für die Öffentlichkeit transparenter geworden. Angaben zur Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht sind für jedermann einsehbar. Nicht jedem Unternehmen gelingt es, durch Verflechtungen mit Auslandsgesellschaften oder aufgrund der Konzernzugehörigkeit eine gewisse Intransparenz zu schaffen.

Braunschweig 2014 | Dipl.-oec. Marco Reimann, Salzgitter

Finanzen Steuern Recht

Wenn Geschäftsführer und Vorstände persönlich für die Gesellschaft haften

Die GmbH ist beliebt. Wichtigster Grund für die Gründung solcher Gesellschaften ist die Haftungsbeschränkung des § 13 Abs. 2 GmbHG: Den Gläubigern der Gesellschaft haftet diese nur mit ihrem Vermögen. Doch die Haftung der Geschäftsführer ist mehr denn je ein Thema, das übrigens auch für Geschäftsführer von UGs und Vorstände von Aktiengesellschaften und Aufsichtsräte aktuell ist.

Braunschweig 2012/2013 | LL.M. Hans Olof Wölber, Braunschweig

Finanzen Steuern Recht

Die GmbH & Co. KG

Eine intelligente Form zur Vorbereitung der Unternehmensnachfolge

Die GmbH & Co. KG ist eine interessante gesellschaftsrechtliche Mischform, die die Vorteile einer Personengesellschaft mit denen einer Kapitalgesellschaft vereint. Sie verbindet die Haftungsbeschränkung einer GmbH mit der vereinfachten Handhabung und Übertragbarkeit einer Kommanditgesellschaft.

Magdeburg 2012/2013 | Ihr Steuerberater, Magdeburg

Finanzen Steuern Recht

Der richtige Weg in die GmbH

Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH

Viele Existenzgründer beginnen ihre unternehmerische Tätigkeit in der Rechtsform des Einzelunternehmens. Leitgedanke dabei ist meist die einfache Handhabung und die geringen Kosten. Oft aber wird der Unternehmer mit zunehmendem Wachstum vor die Frage gestellt, inwieweit die Rechtsform des Einzelunternehmens noch angemessen ist.

Magdeburg 2012/2013 | Dipl.-Finanzwirtin (FH) Brigitte Weigel, Magdeburg