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Finanzen Steuern Recht

Beirat oder doch fakultativer Aufsichtsrat?

Die Aufgaben eines sehr nützlichen GmbH-Gremiums

Der Beirat kann neben der Gesellschafterversammlung und der Geschäftsführung in der GmbH ein sehr nützliches Gremium sein, welchem neben Beratung und Unterstützung der Geschäftsführung, teilweise aber auch deren Überwachung sowie die Streitschlichtung und Entscheidung von Gesellschafterkonflikten obliegen kann.

Hannover 2017 | Dr. iur. Eckhard B. Zabel, Hannover | Dipl.-iur. Alexander Peetz, Hannover

Finanzen Steuern Recht

Abberufung und Kündigung von Geschäftsführern aus wichtigem Grund

Immer wieder kommt es vor: Die Hausbank erklärt, nicht mehr weiter mit der Gesellschaft zusammenarbeiten zu wollen, weil der Altgesellschafter-Geschäftsführer altersstarrsinnig sei und nicht mehr zum Geschäftspartner tauge (Beispiel nach Altmeppen, NJW 2016, 2833). Der Geschäftsführer verschafft einem Freund einen vollkommen überbezahlten Job.

Braunschweig/Wolfsburg 2017 | LL.M. Hans Olof Wölber, Braunschweig

Finanzen Steuern Recht

Der Gesellschafterstreit

Wenn einer nicht mehr will

Gesellschafterauseinandersetzungen in einer GmbH führen oftmals zu einem zwangsweisen Ausschluss von Gesellschaftern und/oder Abberufungen von Geschäftsführern. Die Auseinandersetzungen können dabei sehr kostenintensiv sein. Dies muss nicht sein, wenn man die aktuelle Rechtsprechung im Blick hat.

Braunschweig/Wolfsburg 2017 | Dr. iur. Thies Vogel, Braunschweig | Nina-Christin Weigel-Grabenhorst, Braunschweig

Finanzen Steuern Recht

Nießbrauch bei Personengesellschaftsanteilen

Vorsicht bei der Sicherung der Einflussnahmemöglichkeiten des Nießbrauchers

Laufend ergehen finanzgerichtliche Urteile zur steuerlichen Behandlung von Nießbrauchsgestaltungen bei der Übertragung von Anteilen an Personengesellschaften. Dieser Beitrag soll einen Überblick über die Möglichkeiten und Folgen, aber auch über die steuerlichen Risiken dieses Gestaltungsweges aufzeigen. Auch erbrechtliche Fragen werden behandelt.

Ostwestfalen/Lippe 2017 | Lutz Scholz, Bielefeld

Finanzen Steuern Recht

Von der Idee zum Unternehmen

Die schwierige Wahl der optimalen Rechtsform

Mit der Wahl der optimalen Rechtsform trifft jedes Unternehmen – gleich ob als innovatives Start-up oder aus konservativen Branchen – bereits bei der Gründung eine grundlegende und weitreichende Entscheidung. Ein wesentliches Kriterium für diese Entscheidung ist das Steuerrecht. Mit seinen verschiedenen Besteuerungssystemen für Personen- und Kapitalgesellschaften greift es tief in die Unternehmensstruktur ein. Der folgende Überblick soll der Entscheidungsfindung bei der Rechtsformwahl dienen.

Hamburg 2016 | Caspar von Schönfels, Hamburg | Dr. iur. Andreas Schwarz, Hamburg

Finanzen Steuern Recht

Zur Organhaftung von GmbH-Geschäftsführern

Die jüngsten Wirtschaftsskandale – Stichworte Deutsche Bank/Kirch, Arcandor und nicht zuletzt die in ihrem Ausmaß noch gar nicht absehbare Dieselgate-Affäre bei VW – haben auch ein deutliches Schlaglicht auf die Geschäftsleiterhaftung bei Kapitalgesellschaften geworfen. Im Folgenden sollen wesentliche praxisrelevante Konstellationen des materiellen Haftungsrechts überblickartig dargestellt werden.

Hamburg 2016 | Dr. iur. Edzard A. Schmidt-Jortzig, Hamburg

Finanzen Steuern Recht

Personengesellschaften im Lichte der aktuellen BFH-Rechtsprechung

Die Besteuerung von Personengesellschaften und deren Gesellschaftern bietet aufgrund einer nur sehr beschränkten gesetzlichen Normierung regelmäßig Anlass für Rechtsstreitigkeiten. Eine gut beratene Vorbereitung etwa von Maßnahmen zur Sanierung oder bei Gesellschafterwechsel ist regelmäßig empfehlenswert.

Ostwestfalen/Lippe 2016 | Arthur Jagiella, Bielefeld

Finanzen Steuern Recht

Augen auf bei der Rechtsformwahl

Welche Rechtsform wann die richtige ist

Die Frage, in welcher Rechtsform man sein Unternehmen betreiben möchte, stellt sich i. d. R. meist zu Beginn der unternehmerischen Tätigkeit. Doch auch wenn ein Unternehmen seit vielen Jahren am Markt etabliert ist, kann die Rechtsform und deren Änderung eine wesentliche Rolle spielen.

Ostwestfalen/Lippe 2016 | Dr. iur. Peter Peters, Bielefeld

Finanzen Steuern Recht

Die stille Gesellschaft: ein Update

Strategische Investitionsvorhaben, wie die Errichtung neuer Produktionsstätten, die Erschließung neuer Märkte oder die Übernahme ganzer Betriebe, erfordern auch von gut kapitalisierten und ertragsstarken Unternehmen regelmäßig die Aufnahme externer Finanzierungsmittel. Folglich stellt sich die ganz handfeste Frage nach der passenden Finanzierungsstruktur einschließlich des Mix an geeigneten Instrumenten.

Hannover 2015/2016 | Dr. rer. pol. Tobias Priesing, Hannover

Finanzen Steuern Recht

Der Gesellschaftsvertrag

Auf dem aktuellen Stand oder im „Dornröschenschlaf“?

Zumeist ist es so, dass der Gesellschaftsvertrag bei Gründung der Gesellschaft verfasst und dann „zu den Akten“ genommen wird. Jede spätere Änderung des Gesellschaftsvertrages bei einer AG oder GmbH ist notariell zu beurkunden, was mit zusätzlichen Kosten und Aufwand verbunden ist. Der Gesellschaftsvertrag wird daher meist stiefmütterlich behandelt und fristet jahrelang ein eher unbeachtetes Dasein im „Dornröschenschlaf“.

Hannover 2015/2016 | Dr. iur. Carmen Heermann, Hannover

Finanzen Steuern Recht

„Eine schrecklich nette Familiengesellschaft“

Streit zwischen Familiengesellschaftern vermeiden

Ein Streit zwischen Gesellschaftern wird oft dann besonders heftig, wenn sie Mitglieder einer Familie sind. „So erbittert wird nur in Familien gestritten“, meinte das Handelsblatt. Dieser Beitrag beleuchtet kurz die Mittel im Gesellschafterstreit und zeigt dann bewährte Gestaltungen in Gesellschaftsverträgen der üblichen Rechtsformen (GmbH, GmbH & Co. KG) zu seiner Vermeidung.

Hamburg 2015 | Hubertus Leo, LL.M., Hamburg | Dr. iur. Thorben Rein, Hamburg

Finanzen Steuern Recht

Die Familien-KG

Die Relevanz familiengeführter Unternehmen ist für die Bruttowertschöpfung der deutschen Wirtschaft kaum zu unterschätzen. Mit einem Anteil von rund 90 % liegen in Deutschland Unternehmen in der Hand der Familie. Die darin enthaltenen Unternehmensformen sind dabei ebenso mannigfaltig wie deren Größe.

Braunschweig 2015 | Jürgen Herbst, Braunschweig | Nina-Christin Weigel-Grabenhorst, Braunschweig | Dr. iur. Thies Vogel, Braunschweig