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Auf dem aktuellen Stand oder im „Dornröschenschlaf“?
Zumeist ist es so, dass der Gesellschaftsvertrag bei Gründung der Gesellschaft verfasst und dann „zu den Akten“ genommen wird. Jede spätere Änderung des Gesellschaftsvertrages bei einer AG oder GmbH ist notariell zu beurkunden, was mit zusätzlichen Kosten und Aufwand verbunden ist. Der Gesellschaftsvertrag wird daher meist stiefmütterlich behandelt und fristet jahrelang ein eher unbeachtetes Dasein im „Dornröschenschlaf“.
Hannover 2015/2016 | Dr. iur. Carmen Heermann, Hannover