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Finanzen Steuern Recht

Vermögensnachfolge im Familien-Pool

Steuergünstige Übertragung von Immobilien im Familienverbund

Der Gewinn aus der Veräußerung von Immobilien aus einem (erbschaftsteuerlich begünstigten) Betriebsvermögen ist der Einkommensteuer zu unterwerfen. Vor diesem Hintergrund sind Überlegungen anzustellen, auf welche andere Weise z. B. Immobilien durch entsprechende Gestaltung steueroptimiert auf die nachfolgende Generation übertragen werden können.

Hamburg 2016 | Stefan Buschmann, Hamburg | Tobias Hölter, Hamburg

Stiftungen

Der Stifter – ein unbekanntes Wesen?

Franz Beckenbauer ist es, Günther Grass zählt dazu, ebenso wie Jürgen Klinsmann, Reinhard Mohn und Christiane Herzog – sie alle sind Stifter und setzen sich gezielt für gemeinnützige Anliegen ein. Bedeutet das aber, dass Stiftungen nur Prominenten und Vermögenden vorbehalten sind? Eine Untersuchung der Bertelsmann Stiftung belegt das Gegenteil: Gute Ideen und ein aktiver Einsatz sind beim Stiften genauso wichtig wie das Geld.

Braunschweig 2011 | Dr. phil. Karsten Timmer, Mannheim

Finanzen Steuern Recht

Family Governance

So schaffen Sie die Balance zwischen Familien- und Unternehmens­interessen

Für eine über Generationen hinausgreifende erfolgreiche Family Governance ist die Balance zwischen den in erster Linie betriebswirtschaftlichen Zielen der operativen Unternehmensleitung und den übergreifenden Interessen der Unternehmerfamilie in ihrer Funktion als Inhaber des Unternehmens zu wahren.

Ostwestfalen/Lippe 2012 | Dr. iur. Uwe Hohage, Bielefeld | Andreas Stephan Ernst, Bielefeld

Finanzen Steuern Recht

Die missglückte Unternehmensnachfolge

Risiken der Erbfolgegestaltung bei Betriebsaufspaltungen

Bei mittelständischen Unternehmen werden häufig – u. a. aus haftungsrechtlichen Gründen – Betriebsgrundlagen (z. B. Grundstücke) an eine operativ tätige GmbH vermietet (sogenannte Betriebsaufspaltung). Der Wille des Unternehmers geht dabei oftmals dahin, nur einen Nachfolger in die operative Einheit zu bestimmen, anderen potenziellen Erben das vermietete Grundstück zu übertragen.

Ostwestfalen/Lippe 2012 | Dr. iur. Thomas Beckmann, Bielefeld | Lutz Scholz, Bielefeld

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Unternehmensnachfolge durch Schenkung

Stolperstein Schenkungsvertrag – wichtige Aspekte bei der Vertragsgestaltung

Bei der Unternehmensnachfolge innerhalb der Familie wird das Unternehmen zu Lebzeiten des Unternehmers vielfach unentgeltlich auf den oder die Nachfolger übertragen. Während die notarielle Form des Schenkungsvertrags gesetzlich vorgeschrieben ist, unterliegt der Inhalt des Schenkungsvertrages grundsätzlich keinen ausdrücklichen Vorgaben.

Magdeburg 2012/2013 | Daniel Wintzer, Magdeburg | Peter Schoolmann, Magdeburg

Finanzen Steuern Recht

Unternehmensnachfolge

Die Stiftung als Instrument der Unternehmensnachfolge

Die Zunahme des bürgerschaftlichen Engagements spiegelt sich auch in der hohen Anzahl der neu errichteten Stiftungen wider. Es ist interessant für Unternehmer, die ein geeignetes Instrument zur Unternehmensnachfolge suchen oder auch für Unternehmer, die ihre Firma veräußert haben und mit einem Teil des Erlöses gemeinnützige Ziele verfolgen oder das Familienvermögen bündeln möchten.

Magdeburg 2012/2013 | Dipl.-Betriebswirt Stephan Krüger, Magdeburg | Frank Müller, Magdeburg

Finanzen Steuern Recht

Unternehmensnachfolge

Nachfolge rechtzeitig gestalten – die größte Herausforderung für Unternehmer

Jeder Unternehmer sollte sich fragen, wer die Geschäfte weiterführt, wenn er selbst von einem Tag auf den anderen ausfällt. Dies zählt zur unternehmerischen Verantwortung und sollte selbstverständlich sein. Die Wirklichkeit deutscher Familienunternehmen sieht jedoch vielfach anders aus.

Ostwestfalen/Lippe 2013 | Heike Kleine-Tebbe, Bielefeld | Andreas Stephan Ernst, Bielefeld

Finanzen Steuern Recht

Rechtliche Gestaltung von Vertragsverhältnissen

mit leitenden Angestellten in Familienunternehmen

Die rechtssichere Gestaltung von Vertragsverhältnissen mit leitenden Angestellten ist in jedem Unternehmen für den wirtschaftlichen Erfolg essenziell. Nach einer im Frühjahr 2012 durchgeführten Umfrage ist in 85 % der befragten Familienunternehmen mindestens ein Mitglied der Eigentümerfamilie in der Geschäftsführung tätig.

Ostwestfalen/Lippe 2014 | Andreas Stephan Ernst, Bielefeld | Maik Pörschke, Bielefeld

Finanzen Steuern Recht

Unternehmensnachfolge

Stolperstein Schenkungsvertrag – wichtige Aspekte bei der Vertragsgestaltung

Bei der Unternehmensnachfolge innerhalb der Familie wird das Unternehmen zu Lebzeiten des Unternehmers vielfach unentgeltlich auf den oder die Nachfolger übertragen. Während der Inhalt des Schenkungsvertrags grundsätzlich keinen ausdrücklichen Vorgaben unterliegt, ist er dennoch von großer praktischer Bedeutung und sollte sorgfältig vorbereitet werden.

Ostwestfalen/Lippe 2015 | Maik Pörschke, Bielefeld

Finanzen Steuern Recht

Vorteile bei Gründung einer Familien-Pool-Gesellschaft in Rechtsform einer GmbH & Co. KG

Die Übertragung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens in das betriebliche Gesamthandsvermögen einer Familien-Pool-Gesellschaft in Rechtsform einer GmbH & Co. KG kann aus den unterschiedlichsten Motiven erfolgen, hinter denen sich so manche Vorteile verbergen.

Braunschweig 2015 | Peter Behrbohm, Braunschweig

Finanzen Steuern Recht

Die Familien-KG

Die Relevanz familiengeführter Unternehmen ist für die Bruttowertschöpfung der deutschen Wirtschaft kaum zu unterschätzen. Mit einem Anteil von rund 90 % liegen in Deutschland Unternehmen in der Hand der Familie. Die darin enthaltenen Unternehmensformen sind dabei ebenso mannigfaltig wie deren Größe.

Braunschweig 2015 | Jürgen Herbst, Braunschweig | Nina-Christin Weigel-Grabenhorst, Braunschweig | Dr. iur. Thies Vogel, Braunschweig

Finanzen Steuern Recht

„Eine schrecklich nette Familiengesellschaft“

Streit zwischen Familiengesellschaftern vermeiden

Ein Streit zwischen Gesellschaftern wird oft dann besonders heftig, wenn sie Mitglieder einer Familie sind. „So erbittert wird nur in Familien gestritten“, meinte das Handelsblatt. Dieser Beitrag beleuchtet kurz die Mittel im Gesellschafterstreit und zeigt dann bewährte Gestaltungen in Gesellschaftsverträgen der üblichen Rechtsformen (GmbH, GmbH & Co. KG) zu seiner Vermeidung.

Hamburg 2015 | Hubertus Leo, LL.M., Hamburg | Dr. iur. Thorben Rein, Hamburg

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