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Finanzen Steuern Recht

Liquiditätsschonung bei der Umsatzsteuer

Der Bundesfinanzhof lässt Korrekturen auf uneinbringliche Entgeltbestandteile zu

Bei der sog. Soll-Versteuerung entsteht die Umsatzsteuer auf die von Unternehmen erbrachten Leistungen mit Ablauf des Monats der Leistungserbringung. Sie ist durch Meldung in der Umsatzsteuer-Voranmeldung des betreffenden Monats im nächsten oder übernächsten Monat – abhängig vom Vorliegen einer Dauerfristverlängerung – an das Finanzamt abzuführen – unabhängig von der vorherigen Bezahlung durch den Kunden.

Lüneburg 2015 | Thomas Dempewolf, Hamburg

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