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Finanzen Steuern Recht

Die Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea)

Ein Weg zur Vermeidung unternehmerischer Mitbestimmung

Mittelständische Unternehmen werden mit dem Thema der unternehmerischen Mitbestimmung meist erstmals konfrontiert, wenn aufgrund eigenen Wachstums – aber auch bei Wachstum durch Zukäufe von Unternehmen oder Unternehmensteilen – die für die mitbestimmungsrechtlichen Vorschriften relevante Arbeitnehmerzahl die Grenze von mehr als 500 bzw. 2 000 zu überschreiten droht.

Lüneburg 2014 | Dr. iur. Zoran Domić, M.I.Tax, Hamburg

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