Finanzen Steuern Recht
Ein Weg zur Vermeidung unternehmerischer Mitbestimmung
Mittelständische Unternehmen werden mit dem Thema der unternehmerischen Mitbestimmung meist erstmals konfrontiert, wenn aufgrund eigenen Wachstums – aber auch bei Wachstum durch Zukäufe von Unternehmen oder Unternehmensteilen – die für die mitbestimmungsrechtlichen Vorschriften relevante Arbeitnehmerzahl die Grenze von mehr als 500 bzw. 2 000 zu überschreiten droht.
Lüneburg 2014 | Dr. iur. Zoran Domić, M.I.Tax, Hamburg