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Möglichkeiten einer familieninternen Unternehmensnachfolge zwei Jahre nach der Erbschaftsteuerreform
Nach der neugefassten Vorschrift des § 13b ErbStG sind weiterhin inländisches Betriebsvermögen sowie Anteile an Personen- und Kapitalgesellschaften, letztere allerdings nur dann, wenn der Erblasser oder Schenker am Nennkapital dieser Gesellschaft unmittelbar zu mehr als 25 % beteiligt ist, begünstigt.
Hannover 2018 | Dipl.-oec. Oliver Warneboldt, Hannover | Dipl. oec. Prof. Dr. iur. Torsten Neumann, Hannover