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Finanzen Steuern Recht

Schutzrechte vorbenutzen erlaubt?

Schutzrechte, wie Patente und Marken, ermöglichen den Inhabern durch Eintragung in das Register von Patent- und Markenämtern ein zeitlich beschränktes Monopolrecht zur Benutzung dieser Schutzrechte. Zur Abmilderung von uneindeutigen Härtefällen könnten sich Dritte auf ein sogenanntes Vorbenutzungsrecht berufen.

Ostwestfalen/Lippe 2012 | Dipl.-Ing. Thomas Ostermann, Paderborn

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