Finanzen Steuern Recht
Schutzrechte, wie Patente und Marken, ermöglichen den Inhabern durch Eintragung in das Register von Patent- und Markenämtern ein zeitlich beschränktes Monopolrecht zur Benutzung dieser Schutzrechte. Zur Abmilderung von uneindeutigen Härtefällen könnten sich Dritte auf ein sogenanntes Vorbenutzungsrecht berufen.
Ostwestfalen/Lippe 2012 | Dipl.-Ing. Thomas Ostermann, Paderborn