Finanzen Steuern Recht
Spätestens mit dem „ESUG“ (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) hat der Gesetzgeber noch einmal verdeutlicht, dass der Fokus im Insolvenzverfahren auf der Sanierung des Unternehmens liegt. Dadurch hat auch die Fortführung des Betriebs in einem solchen Verfahren eine deutlich höhere Bedeutung erhalten.
Braunschweig/Wolfsburg 2019 | Tobias Hartwig, Braunschweig | Nils Krause, Braunschweig