Finanzen Steuern Recht
Ein junges, wachsendes Unternehmen möchte einen neuen Gesellschafter aufnehmen. Der Investor erhofft sich von der Beteiligung insbesondere einen Anteil am Erlös eines späteren Verkaufs (Exit). Ein solcher Investor wird sich nicht damit begnügen, Anteile am Start-up zu erhalten. Vielmehr wird er seine Interessen rechtlich noch deutlich umfassender absichern wollen.
Hamburg 2016 | Dr. iur. Philippe Rollin, Hamburg