Immobilien
Eine ganz besondere Bedeutung
Jede Immobilie ist individuell – so auch die Regelungen in der Teilungserklärung. In der Teilungserklärung einer Wohnungs- oder Teileigentümergemeinschaft wird geregelt, welche Teile des Gebäudes und/oder des Grundstücks zum Sondereigentum oder zum Gemeinschaftseigentum gehören.
Braunschweig 2011 | Nicole Gazow, Braunschweig