Sortierung: alphabetisch |  neueste | älteste

Immobilien

Teilungserklärung

Eine ganz besondere Bedeutung

Jede Immobilie ist individuell – so auch die Regelungen in der Teilungserklärung. In der Teilungserklärung einer Wohnungs- oder Teileigentümergemeinschaft wird geregelt, welche Teile des Gebäudes und/oder des Grundstücks zum Sondereigentum oder zum Gemeinschaftseigentum gehören.

Braunschweig 2011 | Nicole Gazow, Braunschweig

Artikel sortieren: alphabetisch  | neueste zuerst | älteste zuerst