Finanzen Steuern Recht
Für viele Unternehmen sind grenzüberschreitende Reihengeschäfte ein Dauerbrenner. Mit zwei jüngeren Entscheidungen hat der Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) klargestellt, dass die deutschen Regelungen im Umsatzsteuer-Anwendungserlass teilweise gegen die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) verstoßen. Hier werden die neuen Kriterien und die Folgen aufgezeigt.
Ostwestfalen/Lippe 2016 | Hagen Petzold, Bielefeld