Finanzen Steuern Recht
Gleichstellung von Papier- und elektronischer Rechnung ab 01.07.2011
Um den Vorsteuerabzug beim Rechnungsempfänger nicht zu gefährden, mussten elektronische Rechnungen bisher vom Rechnungsaussteller entweder mit einer qualifiziert elektronischen Signatur oder mittels EDI-Verfahren (Electronic Data Interchange) übermittelt werden.
Ostwestfalen/Lippe 2012 | Dipl.-Kfm. Dr. rer. Oliver Middendorf, Bielefeld | Detlef Wrede, Bielefeld