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Finanzen Steuern Recht

Erleichterung oder Vorsteuerfalle für Unternehmen?!

Gleichstellung von Papier- und elektronischer Rechnung ab 01.07.2011

Um den Vorsteuerabzug beim Rechnungsempfänger nicht zu gefährden, mussten elektronische Rechnungen bisher vom Rechnungsaussteller entweder mit einer qualifiziert elektronischen Signatur oder mittels EDI-Verfahren (Electronic Data Interchange) übermittelt werden.

Ostwestfalen/Lippe 2012 | Dipl.-Kfm. Dr. rer. Oliver Middendorf, Bielefeld | Detlef Wrede, Bielefeld

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