Immobilien
Das Umsatzsteuerrecht definiert einen separaten und vom Einkommensteuerrecht losgelösten Unternehmensbegriff, der in § 2 UStG geregelt ist. So kann ein umsatzsteuerliches Unternehmen vorliegen, obwohl es sich einkommensteuerlich um eine Vermietung und Verpachtung handelt und kein Gewerbebetrieb vorliegt. Dementsprechend kann die Vermietung eines Gebäudes ein umsatzsteuerliches Unternehmen darstellen.
Braunschweig/Wolfsburg 2017 | Dipl.-Kfm. Jörg Bode, Braunschweig | Dipl.-Kfm. Christian Mohr, Braunschweig