Artikel erschienen am 12.05.2016
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Integrale Qualitätssicherung

Monitoring als Werkzeug zur Erfüllung der Ziele zur Energiewende

Von Dr.-Ing. Jennifer König, Braunschweig

Die Bundesrepublik Deutschland strebt mit den Entwicklungen zur Energieeinsparverordnung eine drastische Reduzierung des Energieverbrauchs in Gebäuden an. Bis 2050 soll für den Gebäudebe-stand der Einsatz erneuerbarer Energien auf 60 % angehoben und der Primärenergieverbrauch um 50 % reduziert werden. Sowohl die Architektur als auch die Nachhaltigkeitskonzepte für Gebäude müssen sich an diesem Maßstab messen. Mit der Steigerung der Energieeffizienz werden jedoch auch die eingesetzten technischen Systeme immer komplexer, sodass für eine erfolgreiche Umsetzung der Ziele eine Betrachtung der Gebäude als ganzheitliches System notwendig ist.

Einen wesentlichen Bestandteil zur Umsetzung energieeffizienter Gebäude stellt die „Integrale Planung“ dar. Es werden Gebäudekonzepte mit innovativen Technologien für die Realisierung der anspruchsvollen Klimaschutzziele umgesetzt. In der Praxis wächst damit jedoch auch das Risiko, die wesentlichen Ziele der Nachhaltigkeit, des Nutzerkomforts und der Lebenszykluskosten zu verfehlen. So wächst gleichermaßen die Anforderung an die Qualitätssicherung in Planung, Errichtung und Betrieb der Gebäude.

Hohe Differenzen zwischen Bedarf und Verbrauch

Die technischen Entwicklungen haben zu einer signifikanten Reduzierung des Energiebedarfs geführt. Es ist jedoch zu erkennen, dass die Gebäude im Betrieb zunehmend Qualitätsdefizite hinsichtlich der Effizienz aufweisen. Bei Neubauten (ab 1995) ist zu beobachten, dass die ermittelten Bedarfswerte häufig um ein Vielfaches überschritten werden. Dies ist zum einen bauphysikalischen Mängeln in der Bauausführung (Wärmebrücken, Undichtigkeiten der Gebäudehülle) geschuldet, zum anderen führen auch technische Fehlfunktionen in modernen Gebäuden aufgrund fehlerhafter Inbetriebnahmen der Anlagentechnik zu erhöhten Verbräuchen. Damit einhergehende, erhöhte Kosten und unzufriedene Nutzer führen unweigerlich zu Streitpunkten zwischen Planer und Bauherr.

Ursachen für Qualitätsdefizite

Die Ursachen für die genannten Qualitätsprobleme sind vielfältig und in allen Projektphasen vom Konzept bis zum Betrieb zu finden. Die Verantwortung kann dabei nicht eindeutig dem Architekten, dem Fachplaner oder der ausführenden Firma zugewiesen werden, denn die Probleme entstehen i. d. R. nicht durch fehlende technische Potenziale, sondern aufgrund einer fehlenden qualitätssichernden Baubegleitung.

Der Bauherr bindet sich in der Planung vertraglich über die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) an die Fachplaner. Die ausführenden Fachfirmen werden entsprechend der technischen Vorschriften der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) für die Errichtung beauftragt. In dieser aktuellen Projektstruktur fehlt jedoch ein Akteur, der die Aufgabe einer übergreifenden Qualitätssicherung übernimmt. Die Leistungsphase 8 (Objektüberwachung) fordert den Fachplaner zwar zur Überwachung der Ausführung des Objekts entsprechend der Genehmigungs- und Ausführungsplanung auf, die vertragliche Situation schuldet jedoch keine effektive Qualitätssicherung in der Inbetriebnahme- und Betriebsphase. So führt die fehlende Institution eines Qualitätsprüfers in der Praxis häufig dazu, dass der integrale Konzeptansatz nicht vollständig umgesetzt wird.

Hinzu kommt, dass Zertifizierungssysteme weitestgehend nur die Zielsetzungen der Planungsphase abfragen und die Verleihung der Zertifikate bei Inbetriebnahme der Gebäude erfolgt. Dabei ist der Betrieb des Gebäudes entscheidend für den Erfolg eines Konzepts, da die geplanten Nachhaltigkeitsziele der Wirtschaftlichkeit, der Energieeffizienz und des Nutzungskomforts erst mit der Nutzung prüffähig sind.

Qualitätsmanagement als Schlüssel

Eine qualitätssichernde Baubegleitung hat in diesem Zusammenhang nicht nur ihre Berechtigung, sondern muss als notwendiges Werkzeug angesehen werden. Die Qualitätsprüfung erfolgt dabei leistungsphasenübergreifend. Ein unabhängiger Berater stellt über den Planungs- und Bauprozess bis zur Fertigstellung des Gebäudes mittels Stichprobenkontrollen die Einhaltung der Qualitäten aller Beteiligten – vom Fachplaner über den Ausführungsbetrieb bis zum Systemlieferanten – den gesetzlichen Anforderungen entsprechend sicher. Es erfolgt eine vergleichende Dokumentation der verbauten Qualitäten mit dem Energieausweis und dessen Nachführung.

Die Erstellung von Inspektionsberichten zur Installation, Einregulierung und Inbetriebnahme von technischen Anlagen stellt in Abstimmung mit den ausführenden Fachfirmen einen weiteren Verantwortungsbereich der Baubegleitung dar.

Die Erfassung von Verbrauchszahlen in Form eines Energiemonitorings ist als finaler Schlüssel der Qualitätssicherung zu sehen, da die detaillierte Prüfung im Betrieb eine signifikante Auswirkung auf die Wirtschaftlichkeit hat. Das Monitoring erfordert eine umfangreich geplante Infrastruktur, die bereits in der Planungsphase berücksichtigt werden muss.

Insbesondere bei öffentlichen Gebäuden sollte die Einhaltung der geschuldeten Leistungen geprüft werden. Die Konformität von Planung und Ausführung ist ein elementarer Baustein. Öffentliche Auftraggeber sollten bereits bei der Vergabe der Planungsleistungen die Nachführung der Nachweise ausschreiben und berücksichtigen.

Fazit

Zukünftig wird das Thema der Qualitätsprüfung im Rahmen der integralen Planung noch weiter an Bedeutung gewinnen. Die geforderten und geplanten Ziele der Nachhaltigkeit und Energieeinsparung können damit belastbar nachverfolgt und erreicht werden. Für eine zielführende Qualitätssicherung muss bereits beim Bauherrn begonnen werden, denn es liegt an ihm, die Herausforderung der qualitätssichernden Baubegleitung als zusätzliche Leistung anzuerkennen und zu beauftragen. Ein Qualitäts­sicherer kann mit seinem Verantwortlichkeitsbereich die gesetzten Ziele im Sinne des Bauherrn fokussiert verfolgen und innerhalb der Projektstruktur effektiv intervenieren, sodass abweichenden Betriebskosten frühzeitig entgegengewirkt wird. Dies dient nicht nur dem „Portemonnaie“ des Nutzers, sondern erspart auch die Auseinandersetzungen über zu hohe Betriebskosten.

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