Artikel erschienen am 01.03.2014
E-Paper

Die HOAI 2013: Mehr Geld aber auch mehr Pflichten für den Planer!

Unterm Strich darf der Bauherr künftig insbesondere mehr Kosten- und Terminsicherheit vom Architekten erwarten

Von Dipl.-Ing. Jan Laubach, Braunschweig

Im Juli des letzten Jahres ist die neue HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) in Kraft getreten. Die HOAI ist gesetzliches Preisrecht und regelt die Vergütungen für Architekten und Ingenieure. Die planende Zunft darf sich nach dieser, nunmehr 7. Novellierung, über mehr Geld freuen.

Im Mittel sind die Honorare um 17 % gestiegen – aber dafür ist auch deutlich mehr zu leisten.

Ein wesentlicher Schwerpunkt der nunmehr durch den Planer zusätzlich zu tätigen Grundleistungen entfällt auf die Kosten- und Terminverfolgung. Insbesondere bei der Gebäudeplanung durch den Architekten als auch bei den Fachplanungen hat der Gesetzgeber mit der jetzigen Novellierung dem Planer vermehrte Verantwortung und Leistungspflichten in den Bereichen Kosten und Termine übertragen. So hat der Planer bereits in der frühen Stufe der Vorplanung dem Auftraggeber einen Terminplan mit den wesentlichen Vorgängen des Planungs- und Bauablaufs zu erstellen und im weiteren Projektverlauf kontinuierlich fortzuschreiben. Gleichfalls ist der Planer verpflichtet, einen detaillierten Zeitplan für die anstehenden Verga ben aufzustellen und fortzuschreiben.

Erhöhte Anforderungen ergeben sich mit der neuen HOAI für den Planer auch in Hinblick auf Umfang und Qualität der Kostenermittlung und -kontrolle. So ist der Planer nunmehr zum Beispiel verpflichtet, die von ihm angefertigten Leistungsverzeichnisse eigenständig zu verpreisen. Ziel dieser Leistung ist es, nochmals selber die ursprünglich aufgestellte Kostenberechnung zu plausibilisieren, bevor die Angebote der Ausführungsfirmen eingehen – und so manches Mal für böse Überraschungen gesorgt haben!

Künftig mehr Pflichten der Kosten- und Terminverfolgung für den Planer!

Unterm Strich – Fluch oder Segen? Die neue HOAI stellt wesentliche Weichen in Hinblick auf die Leistungspflicht der Architekten und Planer zur Termin- und Kostensicherheit. Teilweise werden nunmehr mit der 7. Novellierung aber auch Leistungen geregelt, die für einen verantwortungsvollen Planer auch in der Vergangenheit bereits zur „Grundausstattung“ gehörten. Der Erhöhung der Honorare steht bei korrekter Umsetzung der HOAI ein für den Auftraggeber deutlicher Mehrwert gegenüber! Insofern stellt sie für beide Seiten – den Auftraggeber und den Planer – eine ausgewogene und zielgerichtete Novellierung dar!

Bild: Panthermedia/Taweesak Boonwirut

Ähnliche Artikel

Immobilien

Teamwork am Bau

Wie kann eine gute Zusammenarbeit zwischen Bauherr, Architekt und Baufirmen funktionieren?

Eine gute Zusammenarbeit zwischen Bauherr, Architekt sowie beteiligten Gewerken ist essenziell für eine erfolgreiche und möglichst reibungslose Umsetzung. Im Interview erläutern dazu Bauunternehmer Markus Kassenbeck und Dipl.-Ing. Petra Wehmeyer die Bedeutung von einem steten Austausch sowie damit verbundenen aktuellen Mechanismen und Entwicklungen.

Braunschweig/Wolfsburg 2018 | Markus Kassenbeck, Braunschweig | Dipl.-Ing. Petra Wehmeyer, Braunschweig

Finanzen Steuern Recht

Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen für Werkleistungen

BMF-Schreiben vom 29.06.2015

Aufgrund eines Urteils des BFH vom 14.05.2014 wird der Zeitpunkt der Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen für Werkleistungen im BMF-Schreiben vom 29.06.2015 allgemein neu festgelegt.

Magdeburg 2015/2016 | Dipl.-Volkswirtin Iris Kirsten, Braunschweig