Artikel erschienen am 01.04.2013
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Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle

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Diebstahl- und Einbruchschutz geht jedermann an und sollte eigentlich immer im Fokus stehen. In Erinnerung wird der Schutz jedoch erst gerufen, wenn der Schadensfall bereits eingetreten ist. Im Rahmen der Prävention kann der Eintritt eines Schadensereignisses verhindert werden.

Die Polizei in Deutschland hat bereits sehr früh erkannt, dass jedermann Anspruch auf Aufklärung über den Schutz vor Einbruch und Diebstahl hat. Der Minister des Innern von Berlin verfügte bereits am 13.04.1921, dass eine Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle hierfür eingerichtet werden sollte. Die Städte Hamburg und München haben ebenfalls in den 1920er-Jahren solche Dienststellen geschaffen. In Niedersachsen hat das Landeskriminalpolizeiamt 1951 die Kriminalpolizeistellen der Bezirke sowie die Wasserschutzpolizei angewiesen, Beratungsstellen einzurichten.

Die Aufgabe der Beratungsstellen soll es sein, die Bürger im Wesentlichen im Rahmen der Vorbeugung über die Möglichkeiten des Schutzes des Eigentums aufzuklären. Dies hat unabhängig und neutral zu erfolgen. Die Aufklärung umfasst die technische Beratung sowie den Bereich der Verhaltensprävention. Im Laufe der Jahrzehnte ist der Umfang der Beratungsinhalte immer größer sowie detaillierter geworden. In vielen Bereichen sind Richtlinien und Normen geschaffen worden, die letztendlich bereits europaweit gültig sind.

Durch elektronische sowie digitale Techniken haben auch die Täter heute Möglichkeiten, an das materielle sowie geistige Eigentum zu gelangen, welches ebenfalls schützenswert ist. Auch in diesem Bereich gilt es, bereits vorbeugend beratend tätig zu werden. Die Polizei hat die umfangreichsten Erkenntnisse über die Täter und ihre Arbeitsweise. Der Schutz dieses Eigentums ist heute wichtiger denn je, da die Assekuranz nur bei Einhaltung gewisser Auflagen rein materielle Schäden ersetzt.

Die kriminalpolizeilichen Beratungsstellen sind in Niedersachsen bei den Polizeiinspektionen angesiedelt und bieten den Bürgern ihren Service sowie Vorträge kostenfrei an. Dies trifft sowohl für den privaten sowie gewerblichen Bereich zu.

Die technischen Beratungen können bereits im Planungsstadium erfolgen. Dies ist auch die kostengünstigste Möglichkeit für den Diebstahl- und Einbruchschutz. In bereits vorhandenen Objekten bietet sich die sogenannte Schwachstellenanalyse vor Ort an, da der Fachberater der Polizei sich zunächst einen Gesamteindruck verschaffen muss, um dann mit dem Interessierten die Einzelheiten zu erörtern. Das Ergebnis führt dann zu den Empfehlungen über die entsprechenden Sicherungsmöglichkeiten.

Mechanik schützt − Elektronik meldet

Es wird darauf hingewiesen, dass – je nach Gegebenheit sowie Gefährdung der Objekte – entsprechende mechanische Einbruchhemmungen geschaffen werden sollten, um das Eindringen bzw. die Mitnahme von Sachen für Täter zeitaufwendig zu gestalten.

Stehlen Sie dem Dieb die Zeit!

Der Schutz sollte durch Elektronik wie Einbruchmeldeanlagen sinnvollerweise unterstützt werden. Im privaten Wohnbereich gilt es, nicht nur materielle Schäden zu verhindern, sondern insbesondere die Privatsphäre zu schützen.

Im gewerblichen Bereich sollte der Einbruch- und Diebstahlschutz für die Qualitätssicherung stets berücksichtigt werden. Nach Einbrüchen in Gewerbeobjekte kommt es häufig zu Verzögerungen im Geschäftsablauf, was zur Kundenunzufriedenheit führen kann.

Die Beratungsstellen empfehlen grundsätzlich geprüfte sowie zertifizierte Produkte und auch Gewerbebetriebe, die in den Errichterlisten der Landeskriminalämter verzeichnet sind. Diese Betriebe sind nachweislich entsprechend qualifiziert und haben sich einem Überprüfungsverfahren unterzogen.

INFO

Erreichbarkeiten der Beratungsstellen im Kammerbezirk:
Polizeiinspektion Braunschweig (Stadtgebiet)
Telefon 0531 476-2005

Polizeiinspektion Salzgitter/Peine/Wolfenbüttel
Telefon 05341 1897-109

Polizeiinspektion Goslar
Telefon 05321 339-205

www.polizei-beratung.de

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