Artikel erschienen am 01.04.2012
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Was bringt die Energieeinsparverordnung 2012 für Eigentümer?

Portrait BS|Energy

Von Dipl.-Ing. Uwe Karges, Braunschweig
Uwe Karges
Dipl.-Ing. Uwe Karges
Koordinator Energieeffizienz und Klimaschutz

Immobilienbesitzer und diejenigen, die es werden möchten, müssen unter anderem die geltende Energieeinsparverordnung berücksichtigen. Dies wird die künftige Energie­einspar­verordnung 2012 (EnEV 2012) sein. Bis jetzt liegt sie lediglich als unveröffent­lichter Referentenentwurf vor. Wirksam wird sie voraussichtlich Anfang des kommenden Jahres – mit umfangreichen Auswirkungen für Eigentümer von Immobilien. Wie diese aussehen, erläutert Uwe Karges, Koordinator Energieeffizienz und Klimaschutz bei BS|Energy.

Warum gibt es schon wieder eine neue EnEV?
Karges: Deutschland ändert die derzeit gültige EnEV, um die europäische Richtlinie für energieeffiziente Gebäude von 2010 umzusetzen. Diese macht große Schritte in Richtung Energieeinsparung bei Gebäuden. Die Umweltstandards für Neubauten und Bestands­gebäude werden weiter erhöht. Außerdem werden in einem weiteren Schritt die energe­tischen Anforderungen erhöht, um den Energie-, Heizungs- und Warmwasserbedarf zu senken.

Welche Standards für Neubauten werden genau angehoben?
Karges: Die EnEV 2012 sieht eine Senkung des Primärenergiebedarfs für Neubauten vor. Durch höhere Anforderungen an die energetische Qualität der Bauteile eines Hauses soll beispielsweise der verminderte Bedarf an Heizungs- und Warmwasserenergie erreicht werden. Darüber hinaus ist ein verstärkter Einsatz erneuerbarer Energien vorgesehen. Durch geplante Förderungsmöglichkeiten und Energieeinspareffekte wird der Wirt­schaft­lich­keit geforderter Investitionen auch weiterhin Beachtung geschenkt. Ziel­setzung bleibt der Standard des Niedrigst­energie­gebäudes ab 2020 und der Standard des Plus­energie­hauses ab 2050.

Welche Änderungen am Energieausweis sind geplant?
Karges: Der Energieausweis für Wohn­gebäude, wie ihn beispielsweise auch BS|Energy anbietet, gibt Mietern, Käufern und Eigentümern Auskunft über die energetische Qualität eines Gebäudes. Er liefert Infor­mationen über energetische Schwach­stellen und Einspar­potenziale. Diese helfen bei der gezielten Moderni­sierungs­planung.

Der Energieausweis gewinnt mit der Gesetzesnovellierung weiter an Bedeutung: Zukünftig sollen bei Verkäufen von Gebäuden die konkreten Energiekennzahlen in Verkaufsanzeigen genannt werden. Außerdem soll der Energieausweis Maßnahmenpakete enthalten, die geplante energetische Ver­besse­rungen der Immobilie mit Zeitschiene aufweisen. Hierbei sollen sowohl Vorschläge für eine umfassende Sanierung, als auch für einzelne Bauteile gemacht werden.

Werden die Bedingungen für Heizungs- und Klimaanlagen verschärft?
Karges: Die Heizungs- und Klimatechnik muss zukünftig von Fachpersonal kontrolliert werden. Insbesondere bei Heizkesseln von über 20 kW Nennwärmeleistung sollen regelmäßige Inspektionen den Wirkungsgrad feststellen und die Dimensionierung der Kessel überprüfen. Auch Klimaanlagen mit einer Nennleistung über 12 kW sowie die entsprechenden Lüftungsanlagen sollen regelmäßig, insbesondere auf ihre Dimensionierung, überprüft werden.

Viele Hinweise rund um das Thema Energieeffizienz erhalten Interessierte auch in unseren Energiesprechstunden im BS|Energy-Kundenzentrum am Bohlweg. Die jeweiligen Termine werden online im Veranstaltungskalender von BS|Energy veröffentlicht.

Bild: Panthermedia/Digital Genetics

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