Niedersachsen im neuen Gewand
Einführung eines neuen Kataster-Informationssystems
Von Dipl.-Ing. Andreas Schmidt, BraunschweigAltes und neues Kartenbild
Auffällig für den Betrachter ist das neue Kartenbild (Abb. 1 + 2). Es ist keine reine Strichzeichnung mehr, sondern besteht aus Objekten. Den Objekten sind Objektarten (z.B. Grenze, Gebäude, Straße), Funktionen (z. B. Flurstücksgrenze, Wohnen, Kreisstraße) und bestimmte Ordnungskriterien (z.B. Hausnummern, Straßenschlüssel) zugeordnet. Alle Objekte sind über bestimmte Kriterien miteinander verknüpft.

Abb. 1 +2: Altes Kartenbild gegen ALKIS-Darstellung
Allerdings präsentieren sich einige Details wie beispielsweise Flur- und Gemarkungsgrenzen, die Abgrenzung von Wohnhäusern gegenüber Nutzgebäuden oder Überdachungen weniger eindeutig, als es in der bisherigen Liegenschaftskarte der Fall gewesen ist.
Neu ist insbesondere, dass es durch die Überlagerung der Karte mit dem ehemals separat geführten Datenbestand des Liegenschaftsbuches nun möglich ist, die Informationen über Eigentümer, Grundbuchkennzeichen, Flächengrößen, Hinweise auf Baulasten und weitere Kennzeichen per Mausklick direkt aus der Karte abzurufen und weiterzuverarbeiten. Dies betrifft vor allem die Bereitstellung der Daten für Aufgabenträger wie z. B. Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure.
Ein wenig Umsicht bei der Verwendung der Amtlichen Karte ist geboten, …
… denn: Ein bekanntes Problem – die Abweichung zwischen der Karte als Präsentationsgrafik einerseits und der amtlichen Punktkoordinate als anzuhaltende Rechengröße für die Flächenberechnung oder die Anzeige von Grenzpunkten in der Örtlichkeit andererseits – ist bei der Umstellung nicht behoben worden (Abb. 3).

Abb. 3 Vergleich: Karte/eingeblendete amtliche Koordinate
Die Präsentationsgrafik ist dennoch weiterhin Grundlage für die Bauleitplanung im Maßstab 1:1000. Architekten, Planer und Bauunternehmen, die bereits in der Planungsphase Klarheit im cm-Bereich über Grenzverläufe und in der Örtlichkeit benötigen, sollten sich deshalb lieber nicht auf die Präsentationsgrafik verlassen und anstelle dessen eine fachkundige Vermessungsstelle zur Rate ziehen.
Einen Wermutstropfen gibt es allerdings, ...
… denn: Die unerwartet hohen Rechenleistungen, die bei der Umstellung auf das neue Informationssystem benötigt werden, führen derzeit noch wiederholt zu Laufzeitverzögerungen. Betroffen hiervon sind vor allem flurstücksbildende Maßnahmen wie Zerlegungsvermessungen. Ein Umstand, der für Investoren, die auf die Eintragung neu gebildeter Flurstücke zur Abschreibung beim Grundbuchamt angewiesen sind, mitunter nur schwer zu ertragen ist. Es zeichnet sich aber bereits ein Silberstreif am Horizont ab, dass das neue System mittel- und langfristig eine Verschlankung der Arbeitsprozesse nach sich ziehen wird.