Betreiberverantwortung im Facility Management
Eigentümer und Betreiber von Gebäuden sind zunehmenden Haftungsrisiken ausgesetzt
Von Reinhard Preis, HannoverPflichten kennen und Risiken frühzeitig identifizieren

Der Betrieb von Gebäuden und Anlagen unterliegt Hunderten von Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien, Unfallverhütungsvorschriften und sonstigen Bestimmungen. Das mangelnde Wissen über die rechtlichen Pflichten erschwert den Verantwortlichen im Facility Management ein rechtskonformes Verhalten und führt oft zu Rechtsverletzungen in den Unternehmen. Die stark gestiegenen Anforderungen der Gesetzgeber bei der Wahrnehmung der Betreiberverantwortung durch die Eigentümer und Betreiber erfordern in vielen Unternehmen ein schnelles Umdenken. Häufig ist das Bewusstsein nicht vorhanden, dass bei Unfällen mit Personenschäden eine persönliche, strafrechtliche Haftung von Vorständen, Fachbereichsleitern oder anderen Verantwortlichen drohen kann. Aus diesen Gründen ist es für die Betreiber von Gebäuden und Anlagen wichtig, ihre Pflichten zu kennen und Risiken möglichst frühzeitig zu identifizieren. Dazu ist der Aufbau einer rechtssicheren Betriebsorganisation zwingend erforderlich.
Pflichtenübertragung
Die Pflichtenübertragung durch Delegation ist ein wesentliches Instrument, der gesetzlichen Verantwortung nachzukommen. Eine wirksame Pflichtenübertragung an eigene Führungskräfte und Beschäftigte sowie an Fremddienstleister setzt diverse Grundregeln voraus. Dazu muss eine klare, eindeutige Definition der zu übertragenden Aufgaben erfolgen und eine sorgfältige Selektion von geeigneten Führungskräften/Beschäftigten/Dienstleistern durchführt werden. Ganz wesentlich ist auch die Ausstattung des Verpflichteten mit den erforderlichen Mitteln und Befugnissen sowie deren entsprechende An-/Ein-/Unterweisung.

Arten der Pflichtenübertragung (Quelle: GEFMA-Richtlinie 190)
Besonders zu beachten ist, dass eine vollständige Übertragung der Betreiberverantwortung grundsätzlich nicht möglich ist und somit ein Teil der Verantwortung immer beim Eigentümer/Betreiber verbleibt.
Die praktische Umsetzung
Der Weg zur rechtssicheren Betriebsorganisation bedingt eine Analyse der bestehenden Aufbau- und Ablauforganisation, der vorhandenen Dienstleistungsverträge sowie die Überprüfung der gängigen Praxis beim An-/Ein-/Unterweisen der Verpflichteten. Hierzu empfiehlt es sich, bewährte Checklisten zu verwenden, die auch von FM-Beratungsunternehmen erfolgreich angewendet werden. Im nächsten Schritt sind ggf. interne organisatorische Korrekturen (z. B. Stellenbeschreibungen aktualisieren, Kompetenzen neu vergeben) vorzunehmen und die fremdvergebenen technischen und infrastrukturellen FM-Dienstleistungen neu auszuschreiben. Damit kann die Delegation der Betreiberverantwortung auf die externen Dienstleister durch die Nutzung aktueller Vertragswerke nach neuesten Erkenntnissen erfolgen.

Beispiel Standardrahmenvertrag
Im laufenden Objektmanagementbetrieb sollte eine regelmäßige Überprüfung der Einhaltung der Rahmenbedingungen durch FM-Audits erfolgen.
Fazit
Die Wahrnehmung der Betreiberverantwortung ist ein hochkomplexes Thema und durch die sich überlagernden Dimensionen von Technik, Organisation und Recht schwer zu beherrschen. Gerade deswegen ist eine professionelle Vorgehensweise der Immobilieneigentümer bei der Weiterentwicklung hin zu einer rechtssicheren Betriebsorganisation unbedingt erforderlich. Nur so kann die Wahrnehmung der Betreiberverantwortung nachhaltig sichergestellt und das Betreiberrisiko auf ein Minimum reduziert werden. Der deutsche Verband für Facility Management GEFMA hat sich diesem Thema ausführlich gewidmet und mit der Richtlinie 190 wertvolle Hinweise für Betreiber entwickelt.
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