Artikel erschienen am 11.04.2011
E-Paper

Energiepreise – ein sensibles Thema

„Zweite Miete“ im Fokus für Haushalt, Mittelstand und Industrie

Von Dipl.-Ing. (FH) Dirk Tiemann, Braunschweig

Kein Thema steht derzeit so sehr im Fokus für Haushalt, Mittelstand und Industrie wie die Energiepreise. Mittlerweile spielt die „zweite Miete“ eine wichtige Rolle. Preissteigerungen mindern bei Haushalten das Nettoeinkommen, bei Mittelstand und Industrie den Gewinn.

Die Energiepreise steigen stetig

Der Preis für elektrische Energie wird an der Deutschen Strombörse in Leipzig (EEX) gebildet und ist derzeit auf günstigem Niveau. Trotzdem steigen die
absoluten Preise für den Verbraucher zunehmend. Ob gerechtfertigt oder nicht: Steigerungen von Abgaben und Steuern sowie der Wegfall von Steuervergünstigungen führten gerade zu Beginn des Jahres 2011 zu drastischen Preiserhöhungen. Spitzenreiter ist die Abgabe zur Förderung der erneuerbaren Energien (EEG-Abgabe). Durch den zunehmenden Ausbau der erneuerbaren Energien, wie Windkraft und Photovoltaik sind die Verbraucher auch verstärkt an der Refinanzierung beteiligt. Während in 2010 die EEG-Abgabe noch 2,047 ct / kWh betrug, sind 3,530 ct / kWh in 2011 zu entrichten. Für den Durchschnittshaushalt bedeutet dies eine zusätzliche Belastung von ca. 62 €/Jahr. Entsprechend zahlt jeder Mittelständler pro 1 Mio. Kilowattstunden ca. 15 000 €/Jahr mehr. Geld, das dem Unternehmer direkt aus dem Gewinn und den Haushalten aus dem Nettoverdienst fehlt. Leichte Schwankungen des Börsenpreises fallen so kaum mehr ins Gewicht.

Steuern und Abgaben dominieren derzeit

Blickt man in die Zukunft, sind die Aussichten alles andere als rosig. Die EEG-Abgabe wird steigen, solange die Subventionierung durch das EEG nicht grundlegend geändert wird. In Aussicht gestellte Gesetzesänderungen im Bereich der Energiesteuern erschweren die Auflagen zur Ermäßigung oder gar Befreiung von der Abgabenpflicht. Für Contractoren entfiel damit zum Jahresbeginn die Möglichkeit, Steuerermäßigungen aus Nutzenergie­liefer­ungen zu generieren und an ihre Kunden außerhalb des produzierenden Gewerbes weiter zu geben. Bei einer Stromlieferung von 1 Mio. Kilowattstunden fehlen also bis zu 18 000 €/Jahr Rückerstattungsmöglichkeit durch Änderung des Stromsteuergesetzes. Für den Wärmebereich gilt die Aussage nach zunehmenden Preissteigerungen ebenso wie für Strom. Wenn auch die Preisbildung im Gasbereich jetzt noch von der Koppelung an den Ölpreis geprägt ist, spielt zukünftig der Börsenhandel eine entscheidende Rolle. Damit wird sich das quartalsweise Auf und Ab der Preise durch Jahreskontrakte ablösen. Die Kosten werden planbarer – eine gute Basis zur betriebswirtschaftlichen Bewertung von Effizienzmaß­nahmen. Steuern und Abgaben sind im Wärmebereich, entgegen den beschriebenen Änderungen im Strombereich, seit langem stabil und weniger kostenbestimmend.

Abhilfe durch Strategie im Einkauf und Effizienz in der Anwendung

Sie können mit einer gezielten Strategie Ihren Einkaufspreis nachhaltig bestimmen. Kenntnis von Markt- und Preisfaktoren sind notwendig, wichtiger als die akribische Ausschreibung. Weitere Einsparungen lassen sich durch Verbrauchsänderungen erzielen. Im Haushaltsbereich gibt es durchaus Positionen, unnötigen Verbrauch zu reduzieren. Stand-by-Betrieb von Geräten ausschließen, Licht ausschalten, bewusster Heizen, energiesparende Geräte einsetzen und, und, und. Dies wird überall dort angenommen, wo der Nutzer auch selbst für die Kosten verantwortlich ist. Aber wie realisieren Sie nennenswerte und dauerhafte Einsparungen in Ihrem Unternehmen, wo Energie mittlerweile zu einem recht passablen Kostenfaktor geworden ist? Wie führen Sie Ihre Mitarbeiten im Umgang mit Energie? Was können sie tun, damit der Letzte auch wirklich das Licht ausmacht und wie erkennen Sie Optimierungspotenziale? Erste Antworten auf diese Fragen lesen Sie im Artikel „Energieeinsparung mit System“.

Ähnliche Artikel

Immobilien

Energiewende im Steuerrecht

Erneuerbare Energien und deren Einordnung im deutschen Steuerrecht

Das deutsche Steuerrecht begleitet in den letzten Jahren die Maßnahmen zur Energiewende. Die Einordnung der Investitionen bzw. das Betreiben von Anlagen zur Erzeugung von der „erneuerbaren“ Energie in das deutsche Steuerrecht ist ein nicht unerheblicher Faktor bei der Entscheidung der Investoren.

Braunschweig 2012 | Ingo Berg, Braunschweig

Finanzen Steuern Recht

Stromkosten für produzierendes Gewerbe

Gesetzliche Reduzierungsmöglichkeiten optimal nutzen

Energieintensive Unternehmen, insbesondere diejenigen, die sich in einem internationalen Wettbewerb befinden, leiden besonders unter den hohen Energiekosten, welche Folge der politisch beschlossenen Energiewende sind. Vor allem die rasant steigenden Kosten für den Ausbau der erneuerbaren Energien belasten die Strompreise. Diese Kosten werden durch eine bundeseinheitliche Umlage durch alle Stromverbraucher getragen.

Magdeburg 2012/2013 | Sebastian Knappe, Magdeburg