Artikel erschienen am 07.02.2023
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Kryptowährung, NFT und Blockchain-Transaktion – steuerlich alles geregelt?

Von Karin Kutz, Braunschweig

Dann sollten Sie die Antwort auf folgende Fragen kennen:

Sind Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowerten einkommensteuerpflichtig?

Bei Kryptowerten handelt es sich um sog. „andere Wirtschaftsgüter“, die verkehrsfähig und selbständig bewertbar sind. Sie stellen damit ein Wirtschaftsgut im Sinne der Steuergesetze dar. Daher liegen bei einem privaten Verkauf die Voraussetzungen eines „privaten Veräußerungsgeschäfts“ vor, das einkommensteuerliche Verpflichtungen auslösen kann.

Unter welche Einkunftsart fallen NFT- und Kryptogewinne?

Bitcoin, Ether und andere Token werden aktuell nicht als gesetzliche Zahlungsmittel angesehen, sondern als „andere Wirtschaftsgüter“. Gleiches gilt auch für weitere digitale Werte, insbesondere NFTs. Sofern bei Verkauf dieser Kryptowerte Gewinne erzielt werden, sind diese steuerrechtlich anders zu behandeln als „übliche“ Kapitalerträge. Wenn Aktien oder Wertpapiere verkauft werden und kein Freistellungsauftrag besteht, führt die inländische Bank automatisch 25 % des Gewinns als Kapitalertragsteuer an das Finanzamt ab. Dieser automatische Steuerabzug entfällt, wenn mit Kryptowerten gehandelt wird.

Da der Handel mit NFTs oder Kryptowährungen unter die privaten Veräußerungsgeschäfte fällt, werden diese steuerrechtlich wie der Verkauf von körperlichen Gegenständen, z. B. Gold, Kunstgegenständen oder Oldtimern, behandelt. Als Privatperson hat dies den Vorteil, dass Gewinne, die nach Ablauf einer einjährigen Spekulationsfrist erzielt werden, steuerfrei bleiben. Sollte die Spekulationsfrist bei einem Verkauf noch nicht abgelaufen sein, werden die erzielten Gewinne mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert, sofern diese insgesamt eine Freigrenze von 600 Euro p.a. übersteigen. Um den jeweiligen Gewinn zu ermitteln, sind von dem Verkaufspreis die ursprünglichen Anschaffungskosten der Kryptowerte sowie die Transaktionsgebühren abzuziehen. Durch das Ertragsvolumen dieser Transaktionen ist die steuerliche Freigrenze daher regelmäßig bedeutungslos. Weitaus wichtiger ist, dass auch eine Verrechnung von Verlusten innerhalb der Spekulationsfrist möglich ist.

Was passiert, wenn ich meinen Einkauf mit Kryptowerten bezahlen will?

Sollten Sie Waren oder Dienstleistungen innerhalb der Spekulationsfrist mit Kryptowerten bezahlen oder diese in andere Token umtauschen, gilt das als Verkauf Ihrer Kryptowerte. Das bedeutet, dass Steuern fällig werden können, sofern der aktuelle Wert der von Ihnen hingegebenen Token höher ist, als der, der zum Zeitpunkt des Kaufs von Ihnen gezahlt wurde. Der Preis der gekauften Ware bzw. des eingetauschten Tokens oder der bezahlten Dienstleistung bestimmt dann den Wert der jeweiligen Krypto-Transaktion.

Wie könnte die steuerliche Zukunft von Blockchain-Transaktionen aussehen?

Es bleibt mit Spannung abzuwarten, ob es aufgrund der Blockchain-Strategie der Bundesregierung zu grundlegenden gesetzlichen Regelungen kommen wird und wie sich die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs entwickelt.

Haben Sie Fragen zur Besteuerung von Kryptowerten oder investieren Sie in Blockchain-basierte Technologien? Dann sind wir Ihr kompetenter und erfahrener Berater an Ihrer Seite.