Artikel erschienen am 19.04.2023
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Terminservice- und Versorgungsgesetz

Schnellere Termine, mehr Sprechstunden, verbesserte Angebote: Hält das Gesetz, was es verspricht?

Von Dr. iur. Steffen Ullrich, Braunschweig
Steffen Ullrich
Dr. iur. Steffen Ullrich
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht

Ziel des Gesetzes ist eine schnellere Terminvergabe und bessere Versorgung für gesetzlich Versicherte.

Was ist neu?

Kern des TSVG ist der Ausbau von Terminservicestellen, die unter der Rufnummer 116 117 als zentrale Anlaufstelle eine zeitgerechte Terminvergabe „rund um die Uhr“ (24/7) gewährleisten sollen. Für die Vermittlung von Facharztterminen auf Überweisung gilt eine 4-Wochen-Frist. Termine bei Haus- sowie Kinder-/Jugendärzten werden auch ohne Überweisung und Akutfälle sofort vermittelt. Ein Anrecht auf den „Wunscharzt“ besteht aber nicht. Die erfolgreiche Vermittlung wird finanziell gefördert. Ärzte sollen künftig unter bestimmten Voraussetzungen als Anreiz eine zusätzliche extrabudgetäre Vergütung erhalten.

Parallel wurde das Mindestsprechstundenangebot der Ärzte auf 25 h/Woche erhöht. Grundversorgende Fachärzte müssen ohne vorherige Terminvereinbarung mind. 5 h/Woche als offene Sprechstunde anbieten. Dazu umfasst das TSVG weitere Neuerungen, wie Übernahme weiterer Schutzimpfungen, Verbesserung der Heilmittelerbringung oder elektronische Übermittlung der AU-Bescheinigung. Für Ärzte verbessert sich der Regressschutz für Wirtschaftlichkeits- und Abrechnungsprüfungen. Dazu wird die elektronische Patientenakte mit einer Frist zum 01.01.2021 verpflichtend.

Was ist zu erwarten?

Bisher werden die finanziellen Auswirkungen des Leistungsausbaus nicht diskutiert. Mittelfristig werden die Krankenkassen den erhöhten finanziellen Einsatz auf die Versicherten umlegen. Auch ist fraglich, ob die avisierte schnellere Versorgung mit dem vorhandenen ärztlichen Personal überhaupt erreicht werden kann. Es werden zwar ökonomische Anreize zur Vermittlung gesetzt. Durch das TSVG strömen allerdings nicht mehr Ärzte auf den Markt. In einigen Fachgebieten ist schon seit längerem ein erheblicher Arztmangel festzustellen. Hier gibt es keinen Unterschied zwischen privat und gesetzlich Versicherten. Da hilft auch ein vom Gesetzgeber auferlegter Verteilungsmodus nicht weiter.

Das TSVG wirkt kleinteilig, ist aber sicher erst der Anfang einer zu erwartenden Gesetzesflut. Auf dem Land und in strukturschwachen Gebieten soll die ärztliche Versorgung verbessert werden. Eine Gebietsreform der ärztlichen Versorgung ist schon auf dem Weg. Es bleibt spannend. Nach der Reform ist vor der Reform!

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