Artikel erschienen am 26.04.2023
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2 ½ Jahre bis zum finanziellen Exitus

Wie man durch Krankheit oder einen Unfall schnell in die Armutsfalle geraten kann

Von Kai Bursie, Braunschweig
Kai Bursie
Kai Bursie
Leiter des Beratungszentrums, Regionalleiter

„Entwickelt sich eine Krankheit oder ein Leiden nach einem Unfall chronisch und man bleibt über einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig, fällt man meist spätestens nach 2 ½ Jahren in die Armutsfalle“, weiß Kai Bursie, Regionalleiter des SoVD, von vielen Beratungsfällen des Sozialverbandes zu berichten.

Und tatsächlich:

Bei lang andauernder Arbeitsunfähigkeit erhält man ca. 1 ½ Jahre Krankengeld. Danach hat man im Normalfall noch Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 nach der Nahtlosigkeitsregelung. Das gibt es dann i. d. R. noch für ein Jahr – quasi als „Überbrückungsgeld“ zur Rente wegen Erwerbsminderung. „Das hat zum Teil dramatische und existenzgefährdende Folgen für die Betroffenen und Ihre Familien“, berichtet Bursie, der dringend – auch wenn der SoVD hier keine eigenen Interessen hat – zum Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung rät. Denn die Renten wegen Erwerbsminderung werden nur in sehr harten Fällen überhaupt anerkannt und decken häufig noch nicht mal das Existenzminimum ab. Auch die Leistungsverbesserungen des Rentenpaketes der Bundesregierung bei der Erwerbsminderungsrente, bei dem die Bestandsrentner sogar leer ausgegangen sind, reichen laut dem Verband nicht.

Allein 2017 gab es bundesweit mehr als 2 Mio. Krankengeldfälle. In etwa 5% der Versicherten hatten Krankengeld bezogen. Die Rentenversicherung listet den Bezug der Erwerbsminderungsrenten nach „West und Ost“ auf. In den alten Bundesländern ist der durchschnittliche Zahlbetrag 766 Euro – in den neuen Bundesländern beträgt er 794 Euro. Insgesamt erhalten mehr als 1,8 Mio. Personen bundesweit Erwerbsminderungsrente. Darunter gibt es den Personenkreis, der wegen einer Erwerbsminderung nicht arbeiten kann, aber keine Rentenansprüche hat oder seine Erwerbsminderungsrente „aufstocken“ muss und somit in den Bereich der Grundsicherung/Sozialhilfe fällt. Das sind ca. 515 000 Personen bundesweit. Alleine knapp 2 000 Menschen in Braunschweig, fast 12 000 Personen in der Region.

Der SoVD

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) vertritt die sozialpolitischen Interessen der gesetzlich Rentenversicherten, der gesetzlich Krankenversicherten sowie der pflegebedürftigen und der behinderten Menschen. Der Verband vertritt seine Mitglieder zudem gegenüber Behörden und vor den Sozialgerichten. Rund 570 000 Mitglieder sind bundesweit im SoVD organisiert. Er wurde 1917 als Kriegsopferverband gegründet. Auch der SoVD in Braunschweig hilft Ihnen rund um die Themen Rente, Pflege, Gesundheit, Behinderung und Hartz IV.

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